November 2011 Archiv

Was ein Frisör Unternehmer über eine Ausfallbürgschaft wissen sollte

  • Posted on November 9, 2011 at 9:52 pm

Informationen zur Ausfallbürgschaft

Es gibt vielerlei Arten von Bürgschaften, darunter auch die Ausfallbürgschaft. Diese unterscheidet sich dadurch von einer herkömmlichen Bürgschaft, dass der Bürge im Falle einer Ausfallbürgschaft nur dann haftet, wenn der Gläubiger nachweisen kann dass er nach der Verwertung der Sicherheiten und Vollstreckung der beweglichen, als auch unbeweglichen Vermögen einen Verlust – also einen Ausfall – erlitten hat.

Als Beispiel:

Ein Unternehmer benötigt für eine Existenzgründung 300.000 Euro. Die Sicherheiten die er vorzuweisen hat erreichen bloß einen Wert von 50.000 Euro. Die fehlenden 250.000 Euro kann dieser nun über einen Kredit mit einer Ausfallbürgschaft beantragen.

Dieses läuft folgendermaßen ab:
Der Kreditnehmer stellt einen Kreditantrag bei seiner Hausbank. Diese prüft den Antrag, fordert Sicherheiten welche jedoch nicht ausreichend sind. Nun beantragen die Hausbank und der Unternehmer bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft in Höhe der fehlenden Differenz zwischen der gewünschten Kreditsumme und den vorhandenen Sicherheiten.
Die Bürgschaftsbank stimmt nun einer Bürgschaft für die Differenz zu und der Schuldner haftet gegenüber seiner Hausbank für den kompletten Kredit.
Wird nun jedoch der Kreditnehmer zahlungsunfähig fordert die Hausbank die Summe vom Kreditnehmer zurück und kündigt bei der Bürgschaftsbank bereits die Bürgschaft an.
Die Hausbank verwertet die Sicherheiten. Da diese nur einen Teil der Kreditsumme decken, nimmt die Hausbank die zuvor beantragte Bürgschaft in Anspruch.

Unterdies unterscheidet man zwischen einer „normalen“ und einer modifizierten Art.
Die „normale“ besteht darin, dass der Gläubiger nach der fruchtlosen Vollstreckung der Sicherheiten des Schuldners vorgenommen hat und dem Bürgen nachweisen kann.
Die modifizierte Bürgschaft hingegen definiert man durch einen festen Zeitpunkt den man im Vorhinein festgelegt an dem der Ausfall als eingetreten gilt.
Man gibt also einen Ausfall vor um als Bürgschaftsfall zu gelten. Diese zweite Art kommt vor allem bei öffentlichen Krediten, z.B. Gemeinden, Städten oder auch Staaten vor.

Diese ist zwar nicht durch das BGB geklärt wie die z. B. die Mitbürgschaft, jedoch durch Rechtsprechung anerkannt.

Viele weitere Details (auch zu weiteren Begriffen der Ausfallbürgschaft, wie z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft) findet man auch unter:
wikipedia.org
www.existenzgruender.de

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Vorlage Arbeitszeugnis Muster kostenlos – fertige Formulierungen für Rezeptionistin im Frisörsalon

  • Posted on November 9, 2011 at 9:28 pm

Frisörsalon Hermann Haarlos e.K., Scherenstraße 12, 95678 Lockstadt, Tel. 08567 xxxx, Fax: 08567 xxxx

Arbeitszeugnis

Frau Marion Kraushaar, geboren am 01.01.1960 in Hannover, war vom 01.09.2000 bis zum 31.08.2011 als Rezeptionistin in meinen Frisörsalon ganztags tätig.
Sie hat das gesamte Arbeitsfeld einer Rezeptionistin übernommen und stets zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgefüllt. Das breite Spektrum ihrer Tätigkeiten umfasste den Empfang der Kunden, der Entgegennahme von Telefongesprächen sowie die Kundenterminierung. Aufgrund ihrer stets vorbildlichen und gewissenhaften Arbeitsweise habe ich ihr bereits nach kurzer Betriebszugehörigkeit die Verwaltung der Kasse anvertraut. Zudem war sie mit der Bestellung der Arbeitsmaterialien, Getränke und Zeitschriften betraut und erledigte diese Aufgaben ebenfalls stets zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Frau Marion Kraushaar hat darüber hinaus, auch wenn es nicht im Mittelpunkt ihrer Aufgaben stand, vertretungsweise die Räumlichkeiten gesäubert und unsere Kunden mit Getränken und Zeitschriften versorgt. Sie war jederzeit hoch motiviert und identifizierte sich mit meinem Unternehmen. Eine allzeit pflichtbewusste und besonders gründliche Arbeitsweise zählen zu ihren Eigenschaften. Dank ihrer Fähigkeit, logisch und kreativ zu Denken, fand sie für alle auftretenden Herausforderungen ausgezeichnete Lösungsvorschläge. Besonders lobenswert ist die zusätzliche Bereitschaft von Frau Kraushaar, sich Wissen über aktuelle Frisurtechniken und Herstellung von Haarkuren im Selbststudium und außerhalb ihrer Arbeitszeit anzueignen und entsprechend ihr Wissen den Kunden zu übermitteln bzw. Ratschläge zu geben. Frau Kraushaar hatte immer ausgezeichnete Ideen und wertvolle Anregungen zur Gestaltung und Dekoration des Empfangsbereichs, die sie sodann – nach Absprache mit mir und dem restlichen Team – auch selbständig und entschlossen durchführte. Besonders betonen möchte ich, dass Frau Kraushaar maßgeblich zur Verbesserung des Arbeitsablaufes des Frisörsalons beigetragen hat und eine große Bereicherung für meinen Frisörsalon war.
Aufgrund ihrer stets hilfbereiten Art und Vertrauenswürdigkeit war sie nicht nur bei mir – ihrem Arbeitgeber, sondern auch bei den Kollegen und den Kunden sehr beliebt. Ratsuchende und unentschlossene Kunden wendeten sich gerne an sie. Hervorzuheben ist die überdurchschnittliche Freundlichkeit und Höflichkeit von Frau Kraushaar. Sie ist eine im Umgang äußerst angenehme Person. Es ist eine große Freude mit ihr zusammen zu arbeiten.
Frau Kraushaar scheidet auf eigenen Wunsch aus meinem Betrieb mit Wirkung zum 31.08.2011 aus.
Ich bedaure diese Entscheidung sehr, danke für ihre Tätigkeit und wünsche ihr für die berufliche als auch für die private Zukunft alles Gute. Sie wird in jedem Dienstleistungsbetrieb eine willkommene Hilfe und Verstärkung sein.

Lockstadt, den 31.08.2011

Hermann Haarlos, Frisörmeister

Achtung:
Dieses Arbeitszeugnis gilt als Anregung und Inspirationsvorlage für eine scheidende Rezeptionistin eines Friseursalons. Alle Bewertungen innerhalb des Textes sollten natürlich an die zu bewertende Person korrekt angepasst werden. Das Übernehmen von Textpassagen und Formulierungen ist möglich, passiert aber auf eigenes Risiko. Für den Inhalt kann keine Gewähr übernommen werden.

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