Fehler bei Steuer und Finanzamt umgehen: Unternehmensgründungen und mögliche steuerliche Fehler
Anfänglich steht der Gedanke als Selbständiger eigenverantwortlich tätig zu werden. Sich mit eigenen Ideen und Mitteln einen soliden Lebensunterhalt zu erwirtschaften und ohne die sonstigen Zwänge eines normalen Arbeitsverhältnisses zu leben und zu arbeiten.
Doch bereits in der Planungsphase eines Unternehmens besteht die Gefahr grundlegende Fehler zu begehen, aber gleichzeitig auch die Chance häufige Steuerfehler zu umgehen. Insbesondere in dieser frühen Phase lassen sich für den Friseur-Unternehmer durch gute Beratung Steuerfehler umgehen deren Wirkung meist erst später erkennbar sind.
Neben der zwingend erforderlichen fachlichen Qualifikation des Unternehmers ist die Umsetzung von optimaler Finanzierung und steuerlicher Planung ein grundlegendes Element für ein gesundes Unternehmen.
So ist zwar die Zahl der Neugründungen im Friseurhandwerk groß, die der Friseur-Unternehmer welche den Betrieb einstellen müssen nicht minder kleiner. Die Suche nach den Ursachen dieser Betriebseinstellungen empfiehlt sich als Investition in die eigene geplante Tätigkeit als Selbständiger zu sehen.
Zum einen stellt sich bei einer Betriebsgründung stets die Frage nach der richtigen Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Diese hat z.B. entscheidende Bedeutung sowohl für die persönliche Haftung des Unternehmers aber auch für die steuerliche Behandlung des Unternehmens. So ist für die Rechtsform der GmbH zwingend die Form einer aufwändigen Buchführung vorgeschrieben, während für ein Einzelunternehmen in der Regel die vereinfachte und deutlich günstigere Einnahme-Überschussrechnung ausreicht. Im Friseurhandwerk empfiehlt sich die Rechtsform der GmbH nur aus Gründen der Außenhaftung jedenfalls nicht.
Ein großer Bereich in dem Steuerfehler begangen werden ist die Umsatzsteuer. Hier verlagert das Finanzamt Verwaltungsarbeit in die Eigenverantwortung des Unternehmers. Diese reicht von der Beachtung formeller Anforderungen an Unterlagen und Belegen bis hin zur Selbstberechnung der abzuführenden Umsatzsteuer. Nicht selten passieren hier häufige Steuerfehler, weil das Finanzamt den Abzug von Vorsteuern wegen mangelhafter Belege versagt. Hinsichtlich der Umsatz- aber auch in Bezug auf die für vorhandene Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer handelt man als Selbständiger treuhänderisch für den Staat. Hier ist es ratsam, diese Steuern nicht anderweitig zu nutzen, sondern fristgerecht an das Finanzamt abzuführen. Eine Stundung dieser treuhänderisch zu verwaltenden Steuern wird resolut verweigert.
Aber auch durch die korrekte Gestaltung von Verträgen unter Angehörigen kann man Steuerfehler umgehen. Derartige vertragliche Gestaltungen sind z.B. im Bereich von Darlehen zur Finanzierung, als auch in Miet- oder Arbeitsverhältnissen denkbar. Fehlende oder fehlerhafte Vertrags- vereinbarungen sind hier häufige Steuerfehler.
Ohnehin stellt der Bereich der Buchhaltung als Unternehmer eine wichtige Grundlage dar, welche beachtet werden sollte um ein funktionierendes Unternehmen zu betreiben. Geraden in Bereichen mit umfangreichen Bargeldverkehr wie im Friseurhandwerk sind korrekte Grundaufzeichnungen erforderlich, damit sich mögliche Mängel später nicht als teure Fehler entpuppen.
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