Link-Sammlung: Mustervertrag GbR – Rechtsform

  • 4 August 2011

Die Gründung einer GbR verpflichtet nicht zu einem schriftlichen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Dennoch ist ein Vertrag durchaus sinnvoll, um möglichst hohe Rechtssicherheit zu einem späteren Zeitpunkt für alle Beteiligten zu gewährleisten und Mißverständnisse früh zu erkennen, sowie ein Regelwerk für evtl. zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Streitigkeiten zu besitzen. Dennoch kann eine GbR-Gründung auch mündlich erfolgen.
Wer eine kleine Hilfestellung benötigt und auch nicht so genau weiß, was man bei einer BgR-Gründung von Beginn an so alles regeln sollte, der findet hier eine kleine Sammlung von Musterverträgen der Rechtsform GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Mustervertrag der Handwerkskammer Region Stuttgart

Muster eines Gesellschaftsvertrages einer GbR der KfW Bankengruppe

Gesellschaftervertrag BGB-Gesellschaft – GbR (Muster) der Industrie und Handelskammer (IHK) Frankfirt am Main

Mustervertrag der Industrie und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken

Checkliste: „Was gehört in einen GbR- Gesellschaftervertrag?“ von www.existenzgruender.de

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder aber BGB-Gesellschaft ist eine Personengesellschaft. Sie besteht aus mind. 2 teilnehmenden Gesellschaftern, die eine Übereinkunft über einen Geschäftsbetrieb oder einen Geschäftszweck, bzw. -vorhaben finden. Gesellschafter kann jede natürliche Person sein, aber auch juristische Personen(gesellschaften). Im Gesellschaftsvertrag werden alle gegenseitigen Verpflichtungen schriftlich fixiert.
Gibt es keine andere Regelung innerhalb des Gesellschaftervertrages übernehmen im Regelfall die Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam. Alle Gesellschafter haften gemeinsam für die gemeinsame GbR.
Die Rechtsform GbR auf einen Blick:

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Grundsätzlich für jegliche Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft)
  • großer Handlungs- und Entscheidungsspielraum für Gesellschafter
  • Gesellschafter haften mit Gesellschaftsvermögen, sowie Privatvermögen
  • schriftlicher Vertrag zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Kann auch mündlich erfolgen.

mehr Infos zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es z.B. bei: wikipedia.org, www.hk24.de oder www.stuttgart.ihk24.de

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