Private Unfallversicherung auch für Friseure wichtig
In Deutschland ist ein gesetzlicher Unfallschutz lediglich für Betriebsunfälle vorhanden. Alle Unfälle, die im Privaten passieren, können nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geltend gemacht werden. Dennoch kann ein privater Unfall verheerende berufliche Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann es zur Invalidität kommen, die ein Arbeiten im Salon unmöglich macht. Sei es als Angestellter, in leitender Funktion oder als Geschäftsführer eines Friseursalons. Deshalb ist es wichtig, auch über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken. Gerade dann, wenn man nicht nur Verantwortung für sich alleine, sondern auch für die Familie bzw. Kinder trägt.
Eine private Unfallversicherung ist insbesondere dann sinnvoll wenn viel Sport, mit gewissen Risiken betrieben wird, aber auch bei alltäglichen Haushalts- und sonstigen Freizeitunfällen kann man die Leistungen der privat abgeschlossenen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Will man eine Unfallversicherung privat abschließen, so sollte man auf jeden Fall die Angebote der verschiedenen Versicherer vergleichen. Viele haben unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen und man sollte vor allem auf das Kleingedruckte achten. Vor allem wichtig ist im Schadensfall, einen Unfall sofort zu melden, da die Versicherungsgesellschaften ansonsten eine Zahlung verweigern könnten. Zudem kann von den Gesellschaften verlangt werden, dass bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, ein ärztliches Gutachten vorzulegen ist.
Eine private Unfallversicherung sollten Privatpersonen, aber auch Selbstständige abschließen. Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll wenn man als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz haben möchte, eine private Unfallversicherung ist notwendig wenn man selbstständig ist. Als Selbstständiger kann man keine lange Krankheit aufgrund eines Unfalls verkraften und deshalb ist es besonders hier wichtig, dass ein Schutz vorhanden ist. Am besten wählt man einen kostengünstigen Tarf, der allerdings auch Krankenhaustagegeld oder Unfallrente vorsehen sollte. Denn als Selbständiger greift nicht die gesetzliche Versicherung für Arbeitnehmer.
Doch was sollte man sich eigentlich absichern, wenn eine Unfallversicherung privat abgeschlossen wird? Das Wichtigste ist eine ausreichende Invaliditätsleistung sowie eine Invaliditätsrente. Je nach schwere des Unfalls und der daraus ergebenden Invalidität, bekommt man aus diesen Absicherungssummen dann eine Einmal- bzw. monatliche Rentenzahlung. Eine private Unfallversicherung ist notwendig wenn genau für diesen Bereich vorgesorgt werden soll. Kommen bei einem selbstständigen Betrieb keine monatlichen Gelder mehr rein, kann die Unfallrente bei geeigneter Absicherung durch eine provate Unfallversicherung einen Teil der Kosten auffangen. Aber auch weitere Absicherungen sind über die Versicherungsgesellschaften möglich. Todesfallleistung, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe und Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist bei allen, dass ein Unfall vorausgegangen ist. Aufgrund einer Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad ermittelt und entsprechend zustehenden Gelder ausgezahlt.
Wer sich entscheidet, eine solche private Vorsorge zu treffen, sollte auch auf die Kosten achten. Die billigste Art ist eine Risikounfallversicherung. Hier werden die monatlichen Beiträge als Risikobeiträge gezahlt, d.h. nur im Falle einer Invalidität werden Leistungen aus der Versicherung ausgezahlt. Hat man keinen Unfall, so ist das Geld weg. Diese Art der Versicherung ist am billigsten und hat meist eine Laufzeit von mehreren Jahren. Nach Ende der Laufzeit kann der Vertrag geändert oder gekündigt werden, wenn nicht, verlängert er sich meist um ein Jahr. Neben der Risikounfallversicherung gibt es auch noch Versicherungen mit Beitragsrückgewähr (abgekürzt: UPR oder UBR). Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Lebensversicherung und privater Unfallversicherung. Auch Ansparpläne sind hierbei möglich. Hier sind die Beiträge jedoch höher, am Ende der Laufzeit erhält man jedoch sein Geld plus Verzinsung zurück. Lediglich die steuerliche Seite ist hier zu beachten. Während der Laufzeit sind keine Erträge in der Steuererklärung anzugeben, die Beiträge können aber abgesetzt werden. Am Ende der Laufzeit ist eine Rückversteuerung notwendig und die Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Nicht zu verwechseln ist die private Unfallversicherung allerdings mit der „Berufsunfähigkeitsversicherung„.
Eine ausführliche Beratung rund um das Thema private Vorsorge findet man bei jeder Bank oder einem unabhängigen Versicherungsvertreter.
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