Existenzgruendung & Salon-Management
Berufsunfähigkeitsversicherung – Informationen zur Berufsunfähigkeit im Friseurhandwerk
Wer im mitten Berufsleben steht, der macht sich sicherlich äußerst ungern Gedanken über mögliche Probleme, die es nicht mehr ermöglichen den Beruf auszuüben. Neben Unfällen und Krankheiten, sind Berufskrankheiten ein wichtiger Faktor, die ein Grund darstellen können, den Beruf aufgeben zu müssen. Oftmals sind gerade Berufsanfänger nicht ausreichend sensibilisiert für das Thema und sind sich der Notwendigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen nicht bewußt. Oftmals herrscht auch schlichtweg Unkenntnis.
Doch gerade auch für Berufseinsteiger kann es sinnvoll sein sich frühzeitig Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen, da gerade zum Berufsstart Kosten und Leistung in einem guten Verhältnis stehen. Aber auch für Friseure, die bereits einige Jahre Berufserfahrung haben ist es nicht zu spät, sich einmal mit dem Thema „Berufsunfähigkeit“ genauer auseinander zu setzen. Sicherlich kennt jeder, der im Friseurhandwerk arbeitet eine Kollegin oder einen Kollegen, der aufgrund der Berufsausübung die ein oder anderen gesundheitlichen Beschwerden hatte. Oftmals gibt es unter den Kolleginnen Jemanden mit häufigen Rückenschmerzen, schweren Beinen oder allergischen Hautreaktionen. Vielleicht kennt man auch bereits einen Azubi, der während der Ausbildung bereits das Handwerk an den Nagel hängen musste. Aber eben auch bei älteren FriseurkollegInnen kann immer wieder auch eine ernsthafte berufsbedingte Erkrankung auftreten, die in letzter Instanz zur Berufsunfähigkeit führen kann.
Im Friseurhandwerk gibt es zum Beipiel Allergien, Rheuma und andere Krankheiten, die es einem nicht mehr ermöglichen in dem Beruf witer zu arbeiten.
Welche Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige für einen ist, ist natürlich individuell verschieden und abhängig vom Beruf, sowie der Anstellung.
Auch Selbständige (Friseur-Unternehmer) unterschätzen oft das Risiko einer Berufsunfähigkeit, und können dann ihr Einkommen nicht mehr sichern, wenn eine Berufsunfähigkeit aus verschiedenen Gründen eintritt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen, kurz BU genannt, gehört zu den Invaliditätsversicherungen, genauso wie die Unfallversicherung auch. Da es keine gesetzliche Regelung gibt (die BU ist gesetzlich nicht verpflichtend) muss eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgeschlossen werden.
Ausnahmen gibt es bei Berufstätigen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, da deren gesetzliche Rentenversicherung das Risiko zum Teil abdeckt (Stichwort: „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“, diese beträgt 50% der vollen Erwerbsminderungsrente – mehr zu dem Thema im Artikel „gesetzliche Rentenversicherung“ bei wikipedia.org). Doch auch in diesem Einzelfall konnte man sich in der Vergangenheit über eine zusätzliche Berufunfähigkeitsversicherung Gedanken machen, wenngleich heute aufgrund des bereits fortgeschrittenen Alters ein Abschluss einer solchen Versicherung wohl nicht mehr finanzierbar und somit auch nicht mehr sinnvoll erscheint.
Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine BU-Versicherung hängt von vielen verschiedenen Einzelfaktoren ab. Entscheidend sind neben dem Eintrittsalter z.B. die vertraglich vereinbarten monatlichen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auswirkung auf die Beiträge hat im wesentlichen auch der Gesundheitszustand. Nicht erstaunlich – schließlich wird ja in letzter Instanz die eigene Gesundheit versichert. Auch Raucher oder Sportler, die eine gefährliche Sportart, wie Drachenfliegen ausüben müssen mit höheren Beiträgen rechnen.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist aber letztendlich auch der ausgeübte Beruf, den der Versicherungsnehmer ausübt. Schließlich sind manche Berufe gefährlicher als andere. Zu jedem Berufszweig gibt es eigene Statistiken, wie wahrscheinlich der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist. Auf diesen Statistiken und Zahlen beruhen die berechneten Tarife der Versicherer.
Unter dem Strich muss ein jeder, der eine BU-Versicherung abschließen möchte einen Kosten-Nutzenvergleich machen. Der gewählte Tarif muss zu einem selbst und auch zum eigenen Geldbeutel passen. Den Nutzen sollte man dabei aber nicht aus den Augen lassen, denn nichts ist ärgerlicher, als eine jahrelange bezahlte Versicherung, die nicht hält, was sie verspricht.
Wie bereits zu Beginn des Artikels dargestellt kann es im Friseurhandwerk verschiedene gesundheitliche Gründe geben, die Berufstätige (Friseure) dazu zwingt ihren erlernten Beruf aufzugeben. Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können enorm sein. Um nicht in finanzielle Not zu geraten, oder sogar für Hauptversorger einer Familie ist es notwendig und sinnvoll sich ordentlich zu versichern.
Im Leistungsfall erhält der Versicherte monatliche Leistungszahlungen entsprechend der im Versicherungsvertrag abgeschlossenen Höhe. Verliert der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine gesundheitliche Fähigkeit den ausgeübten Beruf zu einem gewissen Prozentsatz nicht mehr auszuüben, hat er Anspruch auf Leistungen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie Krankheit, Kräfteverfall oder aber Verletzungen.
Eine Berufsunfähigkeit feststellen kann nur ein unabhängiger Arzt, der in keinem Verhältnis zum Versicherungsgeber steht. Dieser muss bescheinigen, dass der Versicherte über den so genannten Prognosezeitraum seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In der Regel die folgenden 7 Monate, früher 3 Jahre. Wird dies bescheinigt wird die Leistung ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit fällig, normalerweise rückwirkend zum Beginn der Berufsunfähigkeit. Ein immer wiederkehrender Begriff in diesem Zusammenhang ist die „Verweisung“ bzw. der „Verweisungsberuf“. Ist dies im Vertrag festgehalten, als abstrakte Verweisung, so kann der Versicherungsgeber die Leistung in Konsequenz ablehnen. Aus folgendem Grund: Der Versicherungsnehmer könnte trotz der eigentlichen Berufsunfähigkeit eine andere angebrachte Tätigkeit, die dem jeweiligen Ausbildungsniveau entspricht ausüben. Die abstrakte Verweisung ist überwiegend in älteren Verträgen erhalten. Auf diesen Punkt sollte aber bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt geachtet werden. Obwohl neue Verträge dies nur noch selten enthalten, sollte man dennoch auf einen entsprechenden Ausschluss achten.
Wer falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht wird um seine Leistung fürchten müssen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Mittlerweile ist es üblich, dass der potentielle Versicherungsnehmer die vom Versicherer schriftlich abgefragten versicherungsrelevanten Umstände beantworten muss, die sogenannten Gesundheitsfragen. Diese können in der Regel den aktuellen Gesundheitszustand, Gefahren, Unfälle, Beeinträchtigungen, Drogen- oder Alkoholkonsum, sowie vergangene Krankenhausaufenthalte, Operationen und Erkrankungen umfassen. Dies kann allerdings von Versicherer zu Versicherer varrieren.
Sollte dieser Artikel dazu Ihnen als Leser Anregung gegeben haben, sich mit dem Thema „Berufsunfähigkeit“ näher auseinanderzusetzen, empfehlen wir einen unabhängigen Versicherungsmakler aufzusuchen. Es schadet zudem nie eine zweite Meinung bzw. Angebote einzuholen, sowie sich über aktuelle Tarife der Versicherer bei Stiftung Warentest bzw. Finanztest oder ähnlichen Institutionen zu informieren.
Quelle: „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bei wikipedia.org
Was ein Frisör Unternehmer über eine Ausfallbürgschaft wissen sollte
Informationen zur Ausfallbürgschaft
Es gibt vielerlei Arten von Bürgschaften, darunter auch die Ausfallbürgschaft. Diese unterscheidet sich dadurch von einer herkömmlichen Bürgschaft, dass der Bürge im Falle einer Ausfallbürgschaft nur dann haftet, wenn der Gläubiger nachweisen kann dass er nach der Verwertung der Sicherheiten und Vollstreckung der beweglichen, als auch unbeweglichen Vermögen einen Verlust – also einen Ausfall – erlitten hat.
Als Beispiel:
Ein Unternehmer benötigt für eine Existenzgründung 300.000 Euro. Die Sicherheiten die er vorzuweisen hat erreichen bloß einen Wert von 50.000 Euro. Die fehlenden 250.000 Euro kann dieser nun über einen Kredit mit einer Ausfallbürgschaft beantragen.
Dieses läuft folgendermaßen ab:
Der Kreditnehmer stellt einen Kreditantrag bei seiner Hausbank. Diese prüft den Antrag, fordert Sicherheiten welche jedoch nicht ausreichend sind. Nun beantragen die Hausbank und der Unternehmer bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft in Höhe der fehlenden Differenz zwischen der gewünschten Kreditsumme und den vorhandenen Sicherheiten.
Die Bürgschaftsbank stimmt nun einer Bürgschaft für die Differenz zu und der Schuldner haftet gegenüber seiner Hausbank für den kompletten Kredit.
Wird nun jedoch der Kreditnehmer zahlungsunfähig fordert die Hausbank die Summe vom Kreditnehmer zurück und kündigt bei der Bürgschaftsbank bereits die Bürgschaft an.
Die Hausbank verwertet die Sicherheiten. Da diese nur einen Teil der Kreditsumme decken, nimmt die Hausbank die zuvor beantragte Bürgschaft in Anspruch.
Unterdies unterscheidet man zwischen einer „normalen“ und einer modifizierten Art.
Die „normale“ besteht darin, dass der Gläubiger nach der fruchtlosen Vollstreckung der Sicherheiten des Schuldners vorgenommen hat und dem Bürgen nachweisen kann.
Die modifizierte Bürgschaft hingegen definiert man durch einen festen Zeitpunkt den man im Vorhinein festgelegt an dem der Ausfall als eingetreten gilt.
Man gibt also einen Ausfall vor um als Bürgschaftsfall zu gelten. Diese zweite Art kommt vor allem bei öffentlichen Krediten, z.B. Gemeinden, Städten oder auch Staaten vor.
Diese ist zwar nicht durch das BGB geklärt wie die z. B. die Mitbürgschaft, jedoch durch Rechtsprechung anerkannt.
Viele weitere Details (auch zu weiteren Begriffen der Ausfallbürgschaft, wie z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft) findet man auch unter:
wikipedia.org
www.existenzgruender.de
Vorlage Arbeitszeugnis Muster kostenlos – fertige Formulierungen für Rezeptionistin im Frisörsalon
Frisörsalon Hermann Haarlos e.K., Scherenstraße 12, 95678 Lockstadt, Tel. 08567 xxxx, Fax: 08567 xxxx
Arbeitszeugnis
Frau Marion Kraushaar, geboren am 01.01.1960 in Hannover, war vom 01.09.2000 bis zum 31.08.2011 als Rezeptionistin in meinen Frisörsalon ganztags tätig.
Sie hat das gesamte Arbeitsfeld einer Rezeptionistin übernommen und stets zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgefüllt. Das breite Spektrum ihrer Tätigkeiten umfasste den Empfang der Kunden, der Entgegennahme von Telefongesprächen sowie die Kundenterminierung. Aufgrund ihrer stets vorbildlichen und gewissenhaften Arbeitsweise habe ich ihr bereits nach kurzer Betriebszugehörigkeit die Verwaltung der Kasse anvertraut. Zudem war sie mit der Bestellung der Arbeitsmaterialien, Getränke und Zeitschriften betraut und erledigte diese Aufgaben ebenfalls stets zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Frau Marion Kraushaar hat darüber hinaus, auch wenn es nicht im Mittelpunkt ihrer Aufgaben stand, vertretungsweise die Räumlichkeiten gesäubert und unsere Kunden mit Getränken und Zeitschriften versorgt. Sie war jederzeit hoch motiviert und identifizierte sich mit meinem Unternehmen. Eine allzeit pflichtbewusste und besonders gründliche Arbeitsweise zählen zu ihren Eigenschaften. Dank ihrer Fähigkeit, logisch und kreativ zu Denken, fand sie für alle auftretenden Herausforderungen ausgezeichnete Lösungsvorschläge. Besonders lobenswert ist die zusätzliche Bereitschaft von Frau Kraushaar, sich Wissen über aktuelle Frisurtechniken und Herstellung von Haarkuren im Selbststudium und außerhalb ihrer Arbeitszeit anzueignen und entsprechend ihr Wissen den Kunden zu übermitteln bzw. Ratschläge zu geben. Frau Kraushaar hatte immer ausgezeichnete Ideen und wertvolle Anregungen zur Gestaltung und Dekoration des Empfangsbereichs, die sie sodann – nach Absprache mit mir und dem restlichen Team – auch selbständig und entschlossen durchführte. Besonders betonen möchte ich, dass Frau Kraushaar maßgeblich zur Verbesserung des Arbeitsablaufes des Frisörsalons beigetragen hat und eine große Bereicherung für meinen Frisörsalon war.
Aufgrund ihrer stets hilfbereiten Art und Vertrauenswürdigkeit war sie nicht nur bei mir – ihrem Arbeitgeber, sondern auch bei den Kollegen und den Kunden sehr beliebt. Ratsuchende und unentschlossene Kunden wendeten sich gerne an sie. Hervorzuheben ist die überdurchschnittliche Freundlichkeit und Höflichkeit von Frau Kraushaar. Sie ist eine im Umgang äußerst angenehme Person. Es ist eine große Freude mit ihr zusammen zu arbeiten.
Frau Kraushaar scheidet auf eigenen Wunsch aus meinem Betrieb mit Wirkung zum 31.08.2011 aus.
Ich bedaure diese Entscheidung sehr, danke für ihre Tätigkeit und wünsche ihr für die berufliche als auch für die private Zukunft alles Gute. Sie wird in jedem Dienstleistungsbetrieb eine willkommene Hilfe und Verstärkung sein.
Lockstadt, den 31.08.2011
Hermann Haarlos, Frisörmeister
Achtung:
Dieses Arbeitszeugnis gilt als Anregung und Inspirationsvorlage für eine scheidende Rezeptionistin eines Friseursalons. Alle Bewertungen innerhalb des Textes sollten natürlich an die zu bewertende Person korrekt angepasst werden. Das Übernehmen von Textpassagen und Formulierungen ist möglich, passiert aber auf eigenes Risiko. Für den Inhalt kann keine Gewähr übernommen werden.
Voraussetzung und Ablauf eines Vollstreckungsverfahrens – offene Forderungen werden mit staatlicher Hilfe durchgesetzt
Am Anfang von einem Vollstreckungsverfahren wird die genaue Wiedergabe eines Wertes stehen; die Analyse des Wertes in Bezug auf finanzielle Mittel oder auf die zu leistende Handlung einer oder mehrerer Personen bietet die Voraussetzung für das konkrete Zwangsvollstreckungsverfahren, d.h. eine Interpretation des Gesamtlage. Die Voraussetzungen für ein Vollstreckungsverfahren sind in den Gesetzestexten der Zivilprozessordung in Verbindung mit den weiteren geltenden Gesetzen aufzufinden. Bei dem Zwangsvollstreckungsverfahren handelt es sich stets um die durch staatliche Seite gesicherten Rechtsansprüche beziehungsweise der Herausgabe oder Erfüllung des Anspruches. Immer werden vor dem direkten Vollstreckungsverfahren durch das Vollstreckungsorgan Fragen an den Schuldner gestellt, die man sorgfältig zu beantworten hat, um bei der Entscheidung für ein Urteil oder auch der Auflösung des Anspruches mitzuwirken.
Am Ende einer jeden durchgeführten Zwangsvollstreckung wird die Erfüllung des Rechtsanspruches richterlich festgestellt und unverzüglich eingeleitet. So kann der Gerichtsvollzieher oder das Gericht je nach Fall unterschiedliche Handlungen oder Maßnahmen verlangen.
Je nach Schuld fallen diese Maßnahmen bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren anders aus. Es kann eine Geldschuld vom Gläubiger beziffert und der Betrag durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden, sofern der Betrag vorhanden ist. Ist das Geld nicht vorhanden, nimmt der Gerichtsvollzieher andere bewegliche Güter, diese werden dann zwangsversteigert und aus dem Erlös werden die Schulden beglichen. Liegenschaften sind unbewegliche Wirtschaftsgüter, d.h. Immobilien, zu denen auch Schiffe zählen, oder Rechte, diese werden im Schuldfall zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Besteht eine Forderung an eine bestimmte Sache, kann der Gerichtsvollzieher beim Zwangsvollstreckungsverfahren diese wegnehmen und dem Gläubiger übergeben. Wenn diese bestimmte Sache nicht vorhanden ist, muss der Schuldner eine sog. eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass er die Sache nicht besitzt und auch nicht über deren Verbleib informiert ist. Eine Eidesstattliche Versicherung ist ein Eid, der vor Gericht zu leisten ist. Kommt heraus, dass man gelogen hat, wird das als „Meineid“ bezeichnet, welches sogar durchaus mit Freiheitsentzug bestraft werden kann. Ein Schuldner kann, wenn es sich nicht um eine Geldforderung handelt, auch zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt werden. In der Zivilprozessordnung sind die Einzelnormen zum Thema Zwangsvollstreckungsverfahren zu finden.
Bevor es zu einem Vollstreckungsverfahren kommt, ist es immer sinnvoll, im Vorfeld zu versuchen, zu einer Übereinstimmung in Bezug auf die Forderung zu kommen, denn manchmal liegt ein verständlicher Grund für die Unterlassung der sofortige Begleichung der Forderung vor. Der Rechtsweg, der mit unnötig hohen Kosten behaftet ist, lässt sich durch das gemeinsame Aufstellen eines Rückführungsplanes oft vermeiden und würde anstelle von einem Vollstreckungsverfahren dem menschlichen Vertrauen bei Einhalt sehr guttun.
Quellen / Mehr Infos unter wikipedia.org, bundesrecht.juris.de
Business-Themen: geschäftliche Handydaten schützen
Viele denken nicht daran, aber trotzdem ist es nach wie vor sehr wichtig, seine geschäftlichen Handydaten vor den Zugriffen von Fremden zu schützen – man sollte daher also keinesfalls sorglos damit umgehen und Wert auf die Sicherheit legen. Gerade die neueren Handymodelle sind oft mehr als 300 Euro wert und verfügen über viele Funktionen. So gibt es zum Beispiel mp3 Player, Videokameras und andere Extras – auch deswegen sind sie ein beliebtes Objekt für Diebstahl geworden. Ein Handydiebstahl kann auch gerade dann für einen Friseur-Unternehmer zum Desaster werden, wenn sich auf dem Mobiltelefon viele Daten befinden. Also nicht nur private Daten, was schlimm genug ist – sondern etwa auch sensible Geschäftsdaten.
Jedes Mobiltelefon – egal, ob Handyvertrag oder Prepaid – besitzt normalerweise eine Seriennummer mit 15 Stellen. Falls das Telefon von eines (Friseur-)Unternehmers also gestohlen wird, kann die Polizei das Handy dank der Seriennummer dem ursprünglichen Besitzer eindeutig zuordnen. Daher immer die Seriennummer notieren oder aber zugehörige Unterlagen zum Handy auf denen die Seriennummer vermerkt ist gut aufbewahren. Die Unterlagen könnten noch einmal wichtig werden.
Das Handy und somit die Daten auf dem Gerät sollte man nicht nur als Frisör-Unternehmer prinzipiell immer mit einer PIN Nummer schützen. Ein gesperrtes Handy verhindert, dass sich Unbefugte Zugriff auf die persönlichen Daten verschaffen können. Hier gibt es unterschiedliche Stufen der Sicherheit: Der Grundschutz ist natürlich die normale PIN-Abfrage, wenn man das Handy einschaltet, so dass Fremde nicht mit der SIM Karte im Handy telefonieren können. Eine weitere Option für die Sicherheit ist die automatisch erfolgende Sperre, wen man das Handy lange nicht benutzt hat. Das bedeutet, dass wenn man sein Handy ab und zu unbeaufsichtigt irgendwo lässt, sich nach kurzer Zeit eine Sperre einschaltet, damit es niemand nutzen kann, bevor der PIN Code erneut eingegeben wird. Dies kann man individuell einstellen und sollte man auch tun, wenn das Handy diese Option erlaubt.
Um unerlaubte und unkontrollierte Datenübertragung durch Dritte zu unterbinden sollten Bluetooth, W-LAN oder Infrarot-Funktionen nur aktiviert werden, wenn diese auch wirklich benötigt werden. Sonst eröffnet man Hackern eine potentielle Möglichkeit auf das Handy zuzugreifen. Sind die Funktionen deaktiviert ist man auf der sicheren Seite.
Wirklich sensible Daten sollten, wie auch auf einem Desktop-PC verschlüsselt werden. Hier gelten dieselben Sicherheitsmaßnahmen wie auf einem Computer Dies gilt auch für das Surfen im Internet über das Handy bzw. Smartphone.
Vor dem Verkauf des gebrauchten Handys oder vor der Ausmusterung in den Sondermüll muss daran gedacht werden alle persönlichen und sensiblen Daten vom Gerät zu entfernen. Um auf Nummer sicher zu gehen, gibt es hierfür auch ganz spezielle Software zum Löschen des internen und externen Speichers.
Quelle: www.mittelstanddirekt.de
Schritt für Schritt zur eigenen Unternehmens-Homepage
Insgesamt gibt es bereits über rund 7. Mio. Deutsche, die schon über eine eigene Homepage verfügen – das berichtet laut Mitteilung von www.mittelstanddirekt.de der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom. Selbiger Verband hat neben der Statistik außerdem auch in einer kleinen Übersicht mehrere Schritte zusammen gefasst, die einen Unternehmer schnell und einfach zur ersten eigene Unternehmens-Homepage führen.
Sehr wichtig als Friseur-Unternehmer ist zunächst der Name der Domain, also der Webadresse unter der die Friseur-Webseite für den Friseursalon im Internet erreichbar sein wird. Man sollte sich sehr genau überlegen, unter welchem Namen man die Internetseite anmelden möchte. Dafür gibt es im Internet unterschiedliche Seiten, auf denen man in wenigen Sekunden den Namen auf Verfügbarkeit prüfen kann.
Zum Beispiel unter 1&1 oder STRATO Domains ohne Webspace gibt es übrigens oft schon zwischen 29 und 99 Cent pro Monat.
Wichtig ist bei der Wahl der Domain, dass diese leicht zu merken, möglichst kurz und „sprechend“ ist. Ein sinnvoller Domainname wäre also z.B. www.friseursalon-xy.de oder salon-yz.de usw.
In Deutschland ist vor allem die Länderkennung „.de“ sehr beliebt und daher auch oftmals leider schon vergeben. Als Alternative bieten sich daher Domain Endungen wie „.net“, „.eu“, „.biz“ oder „.org“ für die Internetseite an. Auch „.com“-Endungen sind nicht unüblich, beispielsweise gerade dann wenn an die Seite noch ein eigener Webshop (z.B. für Friseurbedarf) geknüpft ist.
Genauso ist auch der Speicherplatz für einen Friseur-Unternehmer nicht unwichtig, denn die Daten im Internet müssen sich ja irgendwo befinden, wenn man eine Webseite für den Friseursalon erstellen möchte. Alle Internet Dienstleister bieten daher auch komplette Pakete für eine eigene Unternehmens-Homepage an. Für eine ganz normale eigene Unternehmens-Homepage reicht normalerweise ein Speicherplatz von bis zu 1 GB (Wenn man allerdings Fotoalben posten möchte, so braucht man dafür sicherlich bald mehr Speicherplatz), diesen gibt es bei 1&1 z.B. ab 2,99 Euro pro Monat. Bestellt man Webspace ist im Regelfall automatisch auch mindestens immer eine Domain mit dabei.
Die optische Gestaltung ist das nächste Kapitel, wenn man als Friseur-Unternehmer eine Webseite für den Friseursalon erstellen will. Wenn man sich hier nicht viel Arbeit machen möchte, so kann man sich aus dem Internet viele Mustervorlagen heraus suchen. Auch Inhalte mit großen Datenmengen oder zusätzlichen Features wie zum Beispiel Shop Systeme oder Datenbanken, die man vielleicht verwenden möchte, können geeigneter sein – und auch günstiger, wenn man sie beim Dienstleister gleich als Paket kauft. Legt man auf ein spezielles Design wert, so benötigt man HTML-Kenntnisse. Diese Webseite können dann professionelle Webdesigner übernehmen.
Wer es besonders einfach möchte, der sollte sich einmal unseren Artikel „Eigene Friseur Homepage – mit 1und1 Do-it-yourself Homepage – Branchenhomepage für Frisöre“ durchlesen.
Wenn man auf seine Webseite Musik oder Bilder einfügen möchte, muss man allerdings darauf achten, dass man die Rechte der Bilder bei der Gema oder dem Besitzer der Fotos erwirbt. Auch Kartenausschnitte sind urheberrechtlich geschützt. Daher sollte man lieber einen Link zu einem Routenplaner setzen oder selbst eine Skizze für seine Internetseite zeichnen.
Mehr Infos bzw. Quelle: www.bitkom.org
Kostbare Zeit sparen: Kostenlose Vorlagen für Unternehmer zum Download: Unternehmerlohn ermitteln, Kapitalbedarf, Kostenplan, Rentabilitätsvorschau, Finanzierungsplan
Für die Unternehmensgründung benötigt man jede Hilfe. Denn an „unendlich“ viele Dinge muss gedacht werden. Neben den eigenen Ansprüchen müssen immer auch Wünsche und Ansprüche Dritter, beispielsweise der Banken, berücksichtigt werden. Hier gilt es Formulare auszufüllen und Kalkulationen für alle Eventualitäten zu erstellen. Um das Leben ein wenig zu vereinfachen hat die Seite www.existenzgruender.de des BMWi die wichtigsten Kalkulationen als kostenlosen Download-Vorlagen zur Verfügung gestellt. In diese Vorlagen müssen einfach nurnoch die eigenen Zahlen eingetragen werden. Viel kostbare Zeit kann damit gespart werden:
Kostenlose Vorlage, um den richtigen Unternehmerlohn zu ermitteln gibt es hier.
Kostenlose Vorlage, um den Kapitalbedarf zu berechnen gibt es hier.
Kostenlose Checkliste zum Download, für den Kostenplan gibt es hier.
Vorlage „Rentabilitätsvorschau“ gibt es hier kostenlos zum Downoad.
Einen vorgefertigten Finanzierungsplan gibt es hier.
Einsatz von Barcode-Scanner und Ihre Vorteile für den Friseursalon / das Friseurhandwerk
Da heutzutage in der Geschäftswelt alles schneller gehen muss, ist der Barcode-Scanner ein nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug an einer Kasse. Wenn man zum Beispiel wie in einem Friseursalon mehrere unterschiedliche Haarprodukte und Beautyprodukte anbietet, ist es sehr von Vorteil, einen Barcode Scanner zu besitzen, da dieser die Fehler bei der Dateneingabe stark verringert. Aber nicht nur an der Kasse, sondern auch „hinten“ im Lager kann ein handliches geeignetes Barcode-Lesegerät eingesetzt werden und die Arbeit enorm erleichtern.
Was ist ein Barcode-Scanner?
Ein Barcode Scanner ist ein Datenerfassungsgerät, welches Barcodes (Striche in einem bestimmten Abstand, welche ein Bild für den Barcode Scanner ergeben) liest und weiterleitet an ein Kassensystem. Dieses Kassensystem errechnet dann den Preis, den der Barcode für das Produkt welches erworben wird, symbolisiert. Somit ermöglicht ein Barcode-Lesegerät die schnelle Datenerfassung von Produktpreisen und stellt sicher, dass keine Fehler bei der Datenerfassung unterlaufen.
Was für Barcode Scanner gibt es?
Für den Bereich im Friseursalon können folgenden Barcode-Scanner eingesetzt werden:
Lesestift – Dieser wird von Hand über den Barcode drüber geführt. Er liest die Barcodes ein und gibt sie weiter an den Decoder. Dieser wandelt dann den Code in einen Preis um. Der Vorteil dieses Gerätes ist der geringe Anschaffungspreis. Barcode Lesegeräte dieser Art gibt es im Handle bereits für wenige Euro, die meisten jedenfalls (weit) unter 100 Euro. Der Nachteil bei dem Gerät ist seine Geschwindigkeit. Man muss den Scanner gleichmäßig und langsam über den Code führen und bei beschädigten Codes streikt dieses Gerät meist.
Laser Scanner – Dieses Barcode Lesegerät funktioniert folgendermaßen: Die Laserstrahlen werden über den Code geführt und somit wird durch Lichtreflektion der Code erkannt und die Daten erfasst. Laser-Scanner als Barcode-Lesegerät sind sehr weit verbreitete. Es besitzt den Vorteil, dass es auch schlechtere Codes erkennt und für Laien einfach zu bedienen ist. Somit werden zum Beispiel Azubis sofort mit der Arbeit hinter der Kasse vertraut und es spart lange Einarbeitungszeit, wenn die Auszubildenden doch eigentlich Haare schneiden lernen sollten. Auch bei diesem Barcode-Lesegerät darf man nicht zu schnell über den Code gehen, da es ansonsten den Code nicht erkennt. Vom Preis her ist dieses Gerät durchaus etwas teurer einzustufen als der Lesestift.
Vorteile eines Barcode Scanners im Frisörsalon
Der Vorteil dieser verfügbaren Barcode-Scan-Technologien im Frisörsalon liegt klar auf der Hand. Zum Beispiel beim Verkauf von Beautyprodukten und anderen Pflegeprodukten spart man sich mit dem Barcode Lesegerät sehr viel Zeit, sowie Datenerfassungsfehler. Außerdem spart man Zeit beim Anlernen von Azubis, da die Geräte einmal an das Kassensystem angeschlossen im Normalfall enorm einfach zu bedienen sind. Aber auch der Anschluss an das Kassensystem des Salons sollte einfach von der Hand gehen. Die meisten Kassen sind schon so konfiguriert, dass der Anschluss an das Kassensystem des Salons ein Kinderspiel ist.
Ob nun beim Verkauf von Beautyprodukten oder beim Einlesen von anderen Haarprodukten, ein Barcode-Scanner beschleunigt die Arbeit im Salon und lässt dem Haar-Profi somit mehr Zeit für seine Kunden.
Wie lassen sich Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers begrenzen? 10 Tipps für den GmbH-Geschäftsführer zur Beschränkung der Haftung
Direkte persönliche Haftungsrisiken des Gesellschafters – dieses Risiko auszuschließen oder zumindest weitestgehend zu minimieren ist der Hauptzweck der Gründung einer GmbH. Schließlich haftet der Gesellschafter in anderen Gesellschaftsformen, wie Personengesellschaften (z.B. bei der GbR oder in einem Einzelunternehmen) mit seinem persönlichen Vermögen. In einer GmbH (einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) ist dies im Regelfall anders: die direkte Haftung des Gesellschafters wird auf das in die GmbH eingezahlte Stammkapital beschränkt. D.h. im Insolvenzfall kann der Gesellschafter nicht über das in die Gesellschaft eingebrachte Stammkapital hinaus von den Gläubigern für die Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Allerdings reden wir über den Regelfall. Doch jede Regel hat Ausnahmen, nämlich im Falle der Pflichtverletzung eines Geschäftsführers. Darüber entscheidet im Zweifel dann das Gericht. Und das ist das „Restrisiko“ des Geschäftsführers einer GmbH.
Auch für den Betrieb eines Friseursalons oder Kosmetikstudios ist der Betrieb einer GmbH im Grunde eine gute Sache, um Haftungsrisiken zu beschränken. Doch kommt es im Extremfall zur Insolvenz oder zu zweifelhaften Entscheidungen des Geschäftsführers heißt es im Zweifelsfall: Wer haftet bei der GmbH? Gibt es eine Pflichtverletzung? Haftung des Geschäftsführer ja – nein?
Die zentrale Frage, die hier mit Tipps beantwortet werden soll ist: „Wie kann die potentiellen Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers begrenzen?
Tipp 1: richtiges Informieren ist wichtig
Wenn ein Geschäftsführer einer GmbH sich umfassend informiert und seine Entscheidungen ordnungsgemäß vorbereitet, minimiert er so die Haftungsrisiken für sich selbst. Bei allem was er tut, sollte er sich ausschließlich am Unternehmenswohl orientieren und die Grundregeln einer ordnungsgemäßen Unternehmensleitung beachten. Wer diese Grundsätze befolgt, der erfüllt die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes. Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für rechts- und satzungswidrige Maßnahmen tritt dann außer Kraft, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offenkundig ist und er qualifizierten Rechtsrat eingeholt hat. Durch einen „entschuldbaren Verbotsirrtum“ kann sich die Geschäftsführung hinsichtlich Haftungsrisiken entlasten.
Tipp 2: erforderliche Organisationspflichten erfüllen
Ein Geschäftsführer der GmbH erfüllt seine Organisationspflichten dann, wenn er die Grundregeln einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung befolgt. Hierzu gehört es, eine Unternehmensorganisation, in diesem Falle z.B. die als Friseursalonkette betriebene GmbH, ordnungsgemäß einzurichten. Dazu gehört das professionelle aussuchen von qualifizierten Mitarbeitern, sowie deren ordnungsgemäße Einweisung in die Geschäftsprozesse und Überwachung. Hierdurch haftet der Geschäftsführer nicht für Fehler, die einer seiner Mitarbeiter begangen hat. Er beugt Fehlern im Grunde schon vor, bevor sie passieren können. Passieren dennoch Fehler, kann der Geschäftsführer nachweisen, dass er seine Organisationspflichten erfüllt hat.
Tipp 3: geeignetes Risikomanagement
Gutes Risikomanagement ist das „A und O“. Durch ein geeignetes Risikomanagementsystem kennt der GmbH-Geschäftsführer die wesentlichen Risiken seines Geschäftes. Risiken kennen, heißt Risiken beherrschen können. Denn wenn dem Geschäftserfolg Gefahren drohen, verfügt das Unternehmen über ein gutes Risikomanagementsystem, das rechtzeitig vor diesen Gefahren warnt. Ein installiertes Frühwarnsystem für Gefahren hilf Gefahren Risiken frühzeitig zu begegnen und Gefahren abzuwenden.
Tipp 4: ausreichende Dokumentieren der eigenen Handlungsweisen
Um ein Haftungsrisiko des Geschäftsführers deutlich einzudämmen, ist eine geeignete Dokumentation hilfreich. Jeder Geschäftsführer sollte sein gesamtes wirtschaftliches Handeln, seine Entscheidungsgrundlagen, seine Absprachen, seine Beschlüsse, seine Anweisungen und Hinweise schriftlich fixieren und dokumentieren. Dadurch hat er rückwirkend jederzeit die Möglichkeit unklare Sachverhalte zu erklären und seine Entscheidungsgründe sachlich darzulegen. Eine stukturierte, umfassende und saubere Dokumentation beweist verantwortungsvolles Handeln dem Unternehmen gegenüber, aber auch sich selbst gegenüber.
Tipp 5: vertraglichen Haftungsverzicht vereinbaren
In einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft (GmbH) und dem Geschäftsführer kann sowohl die Haftung für Schäden, die ein Mitarbeiter (vorsätzlich) verursacht, sowie für Schäden die durch ein fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers entstanden sind, vertraglich eingeschränkt werden. Dieser vereinbarte vertragliche Haftungsverzicht gilt allerdings nur gegenüber der Gesellschaft. Eine Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten ist nicht möglich. Im Dienstvertrag sollte dann z.B. konkret stehen, dass der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft nur für Schäden bis zu einer Höhe von XY Euro haftet.
Tipp 6: Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen
Wurden im Zuge einer Gesellschafterversammlung die Handlung oder Unterlassung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter in einem förmlichen Gesellschafterbeschluss gebilligt, können keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Vor so einem Gesellschafterbeschluss müssen die Gesellschafter allerdings angemessen aufgeklärt und beraten worden sein. Zudem darf kein weisungsfreier Bereich vorliegen. Im Falle von geschädigten Dritten gilt dies jedoch nicht.
Tipp 7: Rückwirkende Entlastung durch Gesellschafterversammlung
Als Gesellschafter einer GmbH sollte man im Zuge der Gesellschafterversammlung darauf achten, dass zurückliegende Tätigkeiten des Geschäftsführers im Innenverhältnis gebilligt werden und somit für vergangene Zeiträume der Geschäftsführer von jeder Haftung befreit wird. Allerdings hat man auf eine Entlastung durch die Gesellschafterversammlung keinen Rechtsanspruch. Lediglich auf eine Generalbereinigung besitzt der Geschäftsführer einen Anspruch, bei der etwaige Schadensersatzansprüche erlassen werden.
Tipp 8: Einführung eines strikten Ressortsystems
Beim Ressortsystem beschränkt sich die volle Haftung nur auf den festgehaltenen Verantwortungsbereich des Ressortleiters und deren Mitarbeiter eines Resorts. Für Mitgeschäftsführer gilt die Mithaftung nur bei groben Überwachungsfehlern.
Tipp 9: Die Mithaftung der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung hat die Aufgabe den Geschäftsführer zu überwachen. Bei einer unzureichenden Überwachung des Gesellschafters durch die Gesellschafterversammlung mindert dies u.U. den Umfang des Schadensersatzes.
Tipp 10: Abschluss einer D&O-Versicherung durch die GmbH für ihre/n Geschäftsführer
Der Abschluss einer D&O-Versicherung bietet Schutz vor Pflichtverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, außer bei Vorsatz oder Produkt- oder Umwelthaftung. Gedeckt sind auch straf- und zivilrechtliche
Verfahrenskosten.
Eine D&O-Versicherung sollte beinhalten: Vermögensschaden-Haftpflicht, Strafrechtsschutzversicherung und Anstellungsvertragsrechtsschutz.
Quelle: www.existenzgruender.de
Was gehört im Geschäftsleben in einen Kaufvertrag?
Im Geschäftsleben kommt es immer wieder zu Anschaffungen, die strategisch wichtig sind, terminlich restringiert oder einfach mit einem größeren Investmentbetrag verbunden sind. Solange die gekauften Produkte oder Dienstleistungen fehlerfrei sind und der Kaufpreis pünktlich gezahlt wird, ist für beide Parteien alles in Ordnung. Sollten aber einmal Probleme oder Missverständnisse auftreten, ist es Gold wert einen vollständigen Kaufvertrag zu haben, in dem alle Eventualitäten geregelt sind. So kann man sich vor Ausfällen und Verlusten schützen, was gerade im Friseurhandwerk existenziell sein kann.
Was gehört eigentlich alles in so einen Kaufvertrag?
Vor allem bei juristischen Personen, zu denen z. B. eine GmbH & Co. KG gehört, ist eine genaue Bezeichnung der Vertragsparteien von großer Wichtigkeit. Dann wird der Kaufgegenstand bezeichnet, also um welches Produkt bzw. welche Dienstleistung es in dem Vertrag genau geht. Als Nächstes müssen Laufzeit und Kündigungsfristen des Vertrages festgelegt werden und anschließend sollten Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart werden, die sogenannten Zahlungsbedingungen. Welche Gewährleistungen vom Verkäufer übernommen werden sollen, ist auch ein wichtiger Punkt. Auch müssen Verzugsregelungen bestimmt werden, in denen geregelt wird, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Erfüllung bzw. Nichterfüllung hat. Oder wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird, also eine Absicherung der Zahlung. Für Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung könnte dies z.B. Schadensersatz oder aber eine Neulieferung sein. Der Ort, an dem der Kaufvertrag erfüllt werden soll, bzw. der Erfüllungsort des Vertrages muss unbedingt genannt werden. Wie die Zahlung abgesichert werden soll: durch eine Bürgschaft oder durch Eigentumsvorbehalt usw., gehört auch in einen Vertrag. Welche allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen und welcher Gerichtsstand vereinbart wird, sollte zum Ende des Vertrages nicht fehlen. Wer sich also fragt:“Was gehört in einen Kaufvertrag?“, sollte viele Dinge beachten. Im Friseurhandwerk aber auch anderen Branchen des Geschäftslebens wird man mit dieser Frage immer wieder konfrontiert.
Die wichtigsten Punkte für den perfekten Vertrages noch einmal in Kurzform:
– Bezeichnung der Vertragsparteien
– Kaufgegenstand
– Gewährleistungen
– Absicherung der Zahlung
– Laufzeit
– Kündigungsfristen
– Verzugsregelungen
– Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Zahlungsbedingungen
– Lieferbedingungen
– Die Folgen bei Nichterfüllung des Vertrages
– Gerichtsstand
– Erfüllungsort