Existenzgruendung & Salon-Management

Finanzierungsquellen für Existenzgründer und Selbständige

  • Veröffentlicht am Februar 8, 2011, Uhrzeit: 10:08 pm

Ein für viele Menschen reizend erscheinender Weg in die berufliche Zukunft ist der Weg in die Selbstständigkeit.
Wichtige Erfordernis ist ein vernünftiges, zukunftsträchtiges Konzept. Dies sollte eine Symbiose sein aus Kreativität, Sachlichkeit, Modernität, Traditionalismus, Risikobereitschaft, Sicherheitsdenken, Logik und Fantasie – gerade im Segment Frisur und Kosmetik gibt es großes Potential. Es gibt viele Vorbilder, Unternehmen, die es auf dem Markt der Beauty-Services erfolgreich sind –
aber es gibt auch die vielen Unternehmen, die schnell wieder vom Markt verschwanden.

Deshalb sind als weitere Voraussetzungen das besonnene Kalkül, nüchternes Rechnen sowie die realistische Einschätzung der finanziellen Grundlage des neu zu errichtenden Unternehmens notwendig – nicht Blütenträume sondern die klare Analyse steht am Anfang.
Viele Existenzgründer scheitern beim Friseursalon gründen innerhalb der ersten 3 Jahre an Schwächen des Betriebskonzepts und der Unterschätzung des Arbeitsaufwands, der ein gewohntes Privatleben nahezu eliminiert, oft aber auch an unrealistischer Einschätzung der Marktchancen sowie mangelnder Solidität der Finanzen.
Sachliche und ehrliche Berater verweisen zuerst auf einen notwendigen Eigenkapitalanteil von zirka 20 Prozent, wobei dieser durchaus höher sein darf, denn Darlehen, welcher Art und mit welcher Verlockung auch immer eingegangen, müssen mit Zins und Zinseszins termingerecht zurückgezahlt werden. Geschenkt bekommt man gar nichts, es sei denn, Familie oder Freunde eröffnen alternative Finanzquellen mit Geldgeschenken und zinslosen Einlagen. Hilfestellung kommt gegebenenfalls von der Bundesanstalt für Arbeit durch Zuschüsse.
Gute Berater am geschäftlichen Anfang sind beispielsweise die Business Angels (www.businessangels.de) mit ihrer ideellen und finanziellen Unterstützung.
Später ist es sicher immer ein renommiertes Steuerberatungsbüro.

Es gibt verhältnismäßig günstige Kreditangebote für Friseur-Unternehmer:
Bis zu 50 000 € KfW-Startgeld offeriert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-mittelstandsbank.de). Aus dem gleichen Hause gibt es das ERP-Darlehen bis 500 000 € mit 15 Jahren Laufzeit bei Tilgungsfreiheit innerhalb der ersten 7 Jahre. Stellt ein Privatinvestor Kapital zur Verfügung, gibt es unter Umständen die gleiche Summe als Beteiligungskapital aus dem ERP-Startfonds bei der KfW.
Die KFW-Kredite durchlaufen die Hausbank.
Förderbanken des Bundes bieten unter www.foerderbank.de verschiedene Sonder-und Regionalförderprogramme an. Vom Bundesland können Seedfonds kommen und finanziell schmalbrüstige Anfänger können Kredite bei www.mikrofinanz.net erhalten.

Es sind teilweise alternative Finanzquellen und traditionelle Wege der Finanzierung, die ein Existenzgründer im Friseurhandwerk gehen muss. Jeder Friseur-Unternehmer ist beim Friseursalon gründen zuallererst mit diesen alternativen Finanzquellen und den genannten Möglichkeiten der Finanzierung konfrontiert. Zu beachten ist auch das Risiko eines Friseur-Unternehmers.

Existenzgrüner im Friseurhandwerk können sich nach Sicherstellung der aufgeführten finanziellen Basis mit Kreativität, Power und Freude auf den Weg in die Selbstständigkeit machen.

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?

  • Veröffentlicht am Februar 1, 2011, Uhrzeit: 9:51 pm

Kaum ein Existenzgründer der im Friseurhandwerk durchstarten möchte, verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, den kompletten Kapitalbedarf aus eigener Tasche zu bezahlen. Es gibt diverse Möglichkeiten wie Existenzgründer sich unter die Arme greifen lassen können.

Wer einen Friseursalon eröffnen will, den führt meist der erste Weg zu Freunden und Familie. Doch oft sind hier die Aussichten auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung nicht ausreichend. Zudem möchte man schließlich auch nicht das finanzielle Risiko der eigenen Unternehmung komplett auf seine Freunde und die Familie verteilen. Also müssen andere Finanzquellen für Gründer gefunden werden, damit der Traum vom eigenen Friseursalon Wirklichkeit werden kann.

Eine Finanzierungsmöglichkeit für Existenzgründer ist das KfW- Startgeld. Bis zu 50.000,00 Euro können hier beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung, einer 2 Jährigen Tilgungsfreiheit sowie 80% Haftungsfreistellung. Der Antrag sollte vor einer Investition bei der zuständigen Hausbank gestellt werden.

Ist ein Fisör seit längerer Zeit arbeitsuchend und bezieht ALG I, besteht die Möglichkeit durch die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zu beantragen. Dieser wird 9 Monate gewährt. Zudem können für weitere 15 Monate 300,00 Euro monatlich für die soziale Absicherung gewährt werden.

Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu können, kann der Fisör einen ERP- Startfond beantragen. Dieser stellt jungen Unternehmern ein Beteiligungskapital zur Verfügung, wenn ein privater Hauptinvestor vorhanden ist.

Mit einem Mikrofinanzfonds sind Existenzgründer im Friseurhandwerk gut beraten. Diese Kleinkredite helfen denjenigen, die ein geringes Einkommen haben.

Weitere Finanzquellen für Gründer die einen eigenen Salon eröffnen wollen, sind zum einen die Business- Angels. Wenn ein sinnvoller Businessplan vorliegt und die Chemie zwischen den BA´s und dem Frisör stimmt, kann dieser auf eine finanzielle Unterstützung hoffen. Eine weitere Geldquelle sind Regional- und Sonderförderprogramme des Bundes und der Länder.

Eine weitere Alternative zum Eröffnen eines Friseursalon stellt das ERP- Kapital dar. Dieses Kapital ist vorgesehen für die Gründung einer freiberuflichen, selbstständigen oder gewerblichen Existenz.

Wer sich also dazu entschließt einen Salon eröffnen zu wollen, hat eine große Auswahl an sinnvollen Finanzierungsquellen.

Quellen und weitere Infos:
www.existenzgruender.de

www.business-angels.de
www.mittelstanddirekt.de

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 1.0/5 (2 votes cast)

Gründung einer Mini-GmbH Unternehmergesellschaft im Friseurhandwerk – Vorteile und Risiken

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 10:26 pm

Die Haftung des Eigentümers einer Gesellschaft, z.b. einer Friseurladenkette, ist immer ein wichtiges Thema. Seit 2008, im Rahmen der Reform des deutschen GmbH – Rechts, sieht das Gesetz in Deutschland die Möglichkeit der Mini-GmbH für die Haftungsbegrenzung vor. Mit der Mini-GmbH, richtiger ausgedrückt der Unternehmergesellschaft, hat der Gesetzgeber eine im Vergleich zur echten GmbH, preiswertere Form der Haftungsbegrenzung geschaffen.

Worin besteht nun der Unterschied zwischen der Mini-GmbH und der alten Form der GmbH?

In erster Linie benötigt der Unternehmer für die Gründung der Unternehmergesellschaft ein erheblich geringeres Haftungskapital. Die Mindesteinlage wurde auf 1,- Euro, vergleichbar zur britischen Limited eingestuft. Im Beispiel der Friseurladenkette, können die Unternehmer, Frisör A und Frisör B, noch von weiteren Vorteilen der Mini GmbH profitieren. Die gesamten Notarkosten, der neuen Mini GmbH für die zu gründende Friseurladenkette, errechnen sich an Hand des Haftungskapitals. Für die Gründung der Unternehmergesellschaft reicht schon die Einlage von 1,- Euro Haftungskapitals aus. Gerade für kleine Betriebe, wie im Friseurhandwerk üblich, war es schwer die Haftungseinlage von 50.000,- Euro zur Errichtung einer GmbH alter Form, zu erbringen. Für unsere beiden Unternehmer aus dem Friseurhandwerk hat die neue Mini GmbH noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Der gesamte Ablauf zur Gründung wurde durch die Nutzung von Musterprotokollen erheblich vereinfacht und damit beschleunigt.
Die beiden Unternehmer unseres Beispiels kommen zwar nach wie vor nicht um den Besuch des Notares herum, doch sie können im Vorfeld alles selbsttätig vorbereiten und dabei Kosten einsparen.
Frisör A und Frisör B profitieren auch noch durch die Verkürzung der Eintragungszeiten. Die Eintragungen werden jetzt online vorgenommen. Die notwendigen Veröffentlichungen erscheinen ebenfalls online. Dies spart Zeit bei der Gründung und reduziert die Kosten. Gerade in der Gründungszeit einer Unternehmung ist das Kapital oft knapp, da bildet das Friseurhandwerk keine Ausnahme, Einsparungen sind somit gerade in dieser Zeit sehr willkommen.
Jede Medaille hat 2 Seiten. Die neue Unternehmensform bringt nicht nur Vorteile mit sich. Durch das geringe Haftungskapital ist es erheblich schwieriger Kreditrisiken gegenüber Zulieferern und Banken abzusichern. Dies macht die Beschaffung von kostengünstigem Fremdkapital schwerer. Schon vor mehr als 30 Jahren wurde gelehrt: „siehst du Limited auf dem Firmenschild mache lieber einen großen Bogen um das Unternehmen“. Ob dies auch für die Mini GmbH Geltung hat das wird die Zukunft zeigen müssen. Sicher gilt jedoch für jedes Unternehmen ohne ausreichende Kapitaldecke ist es zum Scheitern verurteilt, ohne hinreichende Haftungsabsicherung wird unweigerlich auch der Zulieferer mit in den Abgrund gerissen.

weitere Detail-Infos zur Mini-GmbH Unternehmergesellschaft gibt es auch bei wikipedia.de

Eine kleine Checkliste „So gründen Sie eine Mini-GmbH“ findet man auch bei www.mittelstanddirekt.de

„Mini-GmbH, Limited oder klassische GmbH?: Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen“ bei Amazon bestellen:

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Checkliste: Wie kommt es zu einer Firmen-Pleite im Friseurhandwerk?

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:50 pm

Haare wachsen immer und die Ausbildung war für den Frisör lang und hart, die Kunden gehen mit einem Lächeln aus dem Salon, trotzdem droht die Insolvenz, die Firmen-Pleite?

Was habe ich falsch gemacht, diese oder ähnliche Fragen haben sich schon viele, die selbständig im Friseurhandwerk tätig sind, gestellt.

Die Antworten hierzu sind vielfältig, individuell verschieden, doch in einem oft gleich. Die drohende Insolvenz ist hausgemacht.
Ein Unternehmen und sei es noch so klein, benötigt eine gute Struktur, eine starke Finanzdecke und zuletzt einen Chef der wirklich alles im Blick behält. Die Frage nach den Voraussetzungen eine guter Chef zu sein stellen sich leider die Wenigsten zur richtigen Zeit. Welche Voraussetzungen sind dies idealer Weise?

Hierzu einige Stichworte als Gedankenanstoß :

1. Versteht der Chef wirklich sein Friseurhandwerk? (ein guter Chef kann immer alles vormachen)
2. Hat der Betrieb nach Art und Umfang ausreichend Kundenpotential? (Marktforschung)
3. Die Frage nach der Marktnische, ist die Dienstleistung einzigartig? (wichtig für die Kundenbindung sonst geht später alles nur über den Preis)
4. Wie ist es um die eigenen kaufmännischen Kenntnisse bestellt ?
5. Ist die Kapitaldecke stark genug um auch schlechte Zeiten zu überstehen? (Zinsen für Kredite sind der entgangene Gewinn von morgen!)
6. Spielt die Familie mit? (Die Führung eines Unternehmens kostet Zeit!)
7. Mitarbeiterführungsqualitäten.

Hinter dieser erweiterbaren Auflistung verbergen sich die Managementfehler, die später oft der entscheidende Faktor zur Firmen-Pleite, oder kaufmännisch, Insolvenz sind.
Der Schlüsselfaktor, gerade in kleinen Betrieben, wie dem Friseurhandwerk, ist der kompetente Chef. Er kann alles, er sieht alles, er plant die betriebliche Zukunft bereits weit im voraus. Die Gegenwart behält er jedoch dabei immer im Auge um die notwendigen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen. Allein ein guter Frisör zu sein reicht im heutigen Markt nicht mehr aus. Um erfolgreich selbständig im Friseurhandwerk zu sein ist die Schlüsselfigur der Chef.

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 3.0/5 (3 votes cast)

Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:33 pm

Der eigene Chef oder Chefin zu sein, ist der Traum von vielen. Eine der Branchen in denen es oft zu Existenzgründungen kommt, ist das Friseurhandwerk. Zur Existenzgründung im Friseurhandwerk gehört neben der Finanzplanung und Konzeption vom zukünftigen Salon auch diverse behördliche Anmeldungen um sich als Frisör selbständig machen zu können.

Das Friseurhandwerk gehört in Deutschland zu den sogenannten meisterpflichtigen Berufen. Um sich als Frisör selbständig machen zu können, muss eine entsprechende Meisterausbildung oder ein angestellter Meister im Friseurhandwerk vorhanden sein. Ohne eine Meisterausbildung oder einen angestellten Meister ist eine Existenzgründung im Friseurhandwerk in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur über die Gesellenregelung in leitender Stellung oder über die Reisegewerbekarte möglich. Hierbei sind gesonderte Anmeldungen bei der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt zu stellen.

Das Friseurhandwerk ist eine gewerbliche Tätigkeit, um einen Friseursalon eröffnen zu können bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Ohne eine Gewerbeerlaubnis darf man keinen Friseursalon eröffnen. Bevor die behördliche Anmeldungen beim Gewerbeamt vorgenommen werden können, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständige Handwerkskammer gestellt werden. Erst mit der erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, kann der Behördengang beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Beim Gewerbeamt erfolgt anhand der Eintragung in der Handwerksrolle die gewerbliche Anmeldung. Hierbei müssen die persönlichen Daten sowie die Daten zum zukünftigen Betrieb angegeben werden. Die behördlichen Anmeldungen beim Gewerbeamt und Handwerkskammer sind kostenpflichtig. Neben der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt ist in der Regel kein weiterer Behördengang notwendig. Weitere behördliche Anmeldungen wie beim Finanzamt, werden vom Gewerbeamt anhand der Gewerbeanmeldung vorgenommen. Werden Mitarbeiter beschäftigt sind weitere Anmeldungen bei den Sozialversicherungen sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig.

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 2.3/5 (3 votes cast)

Erfolgreich einen Kundenstamm aufbauen im Friseurhandwerk – Kundenakquise – Tipps und Tricks für den Anfang

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:26 pm

Jedes Geschäft steht und fällt mit seinen Kunden.
Kernaufgabe eines jeden Unternehmens ist es daher die Gewinnung stetig neuer Kunden. Kurz und bündig „sich selbständig einen Kundenstamm aufbauen! “. Die stetige Kundenakquise ist somit unumgänglich.

Welche Tipps geben einem hier die Profis?

Eigene Stärken ausschöpfen wäre z.B. einer dieser Tipps.
Einzigartigkeit der Dienstleistung, oder des Produktes, ist ein weiterer Punkt.

Welche Stärken habe ich als kleiner Betrieb im Friseurhandwerk?
Im Vergleich zu großen Unternehmen ist ein nahezu unbezahlbarer Vorteil bei der Kundenpflege, ebenso wie bei der Kundenakquise, die räumliche Nähe zum Kunden. Der Kunde wohnt meist in der Nachbarschaft des Betriebes. Er sieht jeden Tag das Schaufenster auf dem Weg zum Einkauf. Ist der Kunde einmal im Geschäft können sie die ganze Stärke des persönlichen Gespräches zum Einsatz bringen.

Doch wie bringt man zunächst den Laufkunden ins Geschäft?

Dazu gibt es eine ganze Reihe von Marketinginstrumenten, die natürlich auch dem Friseurhandwerk zur Verfügung stehen. Sonderaktionen, wie „Kunde wirbt Kunde“ wäre einer der Tipps die hier zu nennen wären. Man muss auf sich aufmerksam zu machen wissen. Welche Maßnahmen im einzelnen wirksam sind kommt kommt auf viele Faktoren an. In der Regel wirksam sind gekonnte Dekoration des Schaufensters, bei wirkungsvoller Einarbeitung spezieller Angebote. Bonushefte für die Kundenbindung. „Jeder 5. Haarschnitt zum halben Preis“ wäre hierzu ein Stichwort. „Mund zu Mund Propaganda“ ist bekannterweise die wirkungsvollste Werbung. Durch sie lässt sich der Kundenstamm aufbauen und am wirkungsvollsten erweitern. Als Bonus für den Unternehmer übernimmt der Kunde hierbei selbständig die Kundenakquise. Den Kunden hierzu zu bewegen ist der eigentliche Trick. Letztlich ist es jedoch ganz einfach. Es sind die kleinen Gesten, eine kostenlose kurze Kopfmassage, die Nachfrage nach der Befindlichkeit des Kindes, es war doch beim letzten Besuch so schlimm erkältet. … Es sind die kleinen Dinge die hier eine große Wirkung zeigen.

Unter www.mittelstanddirekt.de gibt unter dem Motto „Akquise – so bauen Sie einen Kundenstamm auf“ auch eine interessante Checkliste. Die Tipps kompakt von www.mittelstanddirekt.de:
1. Beraten Sie gut
2. Überzeugen Sie
3. Seien Sie emotional
4. Motivieren Sie
5. Leiten Sie
mehr lesen auf www.mittelstanddirekt.de…

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)

allgemeiner Ablauf des gewerblichen Insolvenzverfahrens – für Unternehmer mit drohender Insolvenz

  • Veröffentlicht am Januar 29, 2011, Uhrzeit: 11:24 pm

Ein Thema, das in der heutigen Zeit leider immer mehr Aufmerksamkeit erfährt, ist die Insolvenz. Diese kann theoretisch jedes Unternehmen treffen, denn die Faktoren dafür sind vielfältig und manchmal selbst gar nicht zu beeinflussen. Strenger Wettbewerb, härteste Preiskalkulationen oder unvorhersehbare Marktschwankungen sind nur einige solcher Risiken, die zu einer Insolvenz führen können. Aber auch persönliche Schwierigkeiten des Unternehmers, Krankheit, schlechtes Kapitalplzster oder viele Faktoren mehr können ausschlaggebender Punkt für eine drohende Inslvenz sein. In diesem Beitrag wurde versucht die grundlegensten Informationen, sowie den grundsätzlichen Ablauf eines allgemeinen Insolvenzverfahrens zusammenzufassen.

Zunächst sollte man wissen, wer überhaupt berechtigt ist, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies sind der Schuldner selbst und einer oder mehrere Gläubiger. Der Gläubiger muss hierbei belegen, dass er rechtskräftige Gründe hat, solch ein Verfahren zu eröffnen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit und keiner Aussicht auf Besserung kann der Schuldner dem zuvorkommen und für sich selbst das Verfahren eröffnen.
Ein Insolvenzverfahren kann auf jede natürliche oder juristische Person, Firma, Gesellschaft oder Verein angewandt werden. Zuständig für das Verfahren ist das Insolvenzgericht, also das Amtsgericht, in dessen Verwaltungskreis der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Solange der Verfahrensantrag vom Gericht geprüft wird, gibt es verschiedene Sicherungsmaßnahmen, die von dem Gericht angeordnet werden können. Eine der ersten Maßnahmen, die ergriffen werden ist die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Damit einhergehend tritt auch meist ein allgemeines Verfügungsverbot in Kraft, in dem der Insolvenzverwalter sämtliche Verwaltungsbefugnisse über das Vermögen des Schuldners übertragen bekommt. In der Regel werden auch alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagt. Je nach Gründen oder Umfang der Insolvenz kann eine Postsperre angeordnet werden oder auch eine zwangsweise Vorführung des Schuldners in Haft.

Wurde das Verfahren nun eröffnet, ist der nächste Schritt der Berichtstermin. Hier wird vom Insolvenzverwalter ein Bericht erstellt, der den Gläubigern mitteilt, wie die exakte wirtschaftliche Lage des Schuldners aussieht und wie ein möglicher Insolvenzplan aussehen würde. Die Gläubiger können diesbezüglich entscheiden, wie und ob das Verfahren dann weiterläuft.
Daran anschließend folgt der Prüfungstermin. Hier nimmt der Insolvenzverwalter sämtliche Forderungen der Gläubiger gegen den Schuldner entgegen, prüft diese auf Zulässigkeit und teilt sie in eine Art Wichtigkeitsrangliste ein.
Anschließend folgt die Massebereinigung und Verwertung, das heißt sämtliches Eigentum des Schuldners kann hierbei vom Insolvenzverwalter zur Tilgung der Schuldkosten eingezogen und verkauft werden.
Mit den hierbei erzielten Einnahmen werden dann alle laufende Kosten nach Wichtigkeitsreihenfolge gedeckt.
Nach Abschluss dieser Maßnahmen erklärt das Gericht das Insolvenzverfahren für beendet. Sämtliche noch nicht gedeckte Forderungen von Gläubigern können diese nun auch wieder geltend machen.

weitere Infos unter: www.arbeitsagentur.de oder www.wikipedia.org

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)

Der richtige Grundstein in die Selbständigkeit mit dem BMWi Businessplaner des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

  • Veröffentlicht am Januar 28, 2011, Uhrzeit: 7:30 pm

Mit dem BMWi Businessplaner für die Existenzgründung ist es möglich die Grundlagen für den eigenen Business-Plan zu erarbeiten. Für einen Friseursalon sollen hier einige Hinweise gegeben werden, was man mit dem BMWi Businessplaner alles anfangen kann. Schließlich kann er eine wertvolle Hilfestellung darstellen.

Zur Verfügung gestellt wird der Businessplaner derzeit im Zuge des „Softwarepaket 10“, welches zum einen auf www.softwarepaket.de vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum freien Download zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen kann man sich das Softwarepaket aber auch hier kostenlos auf CD-ROM bestellen. Der BMWi Businessplaner bietet neben einem Beispiel-Businessplan auch hilfreiche Tabellenvorlagen.
Selbständige im Friseurhandwerk, müssen nicht nur einen Meisterbrief vorweisen können. Vor der Geschäftsgründung ist wie in jedem anderen Gewerbe auch ein Business-Plan Voraussetzung. Zumindest dann wenn man auf Geldmittel oder Unterstützung Dritter – z.B. einer Bank oder der Arbeitsagentur, angewisen ist. Zu Beginn sollten für den Business- und Finanzplan möglichst viele Informationen zusammentragen werden.

Aber alles der Reihe nach: In dem BMWi Businessplaner werden alle notwendigen Schritte für Existenzgründer, klar und einfach dargestellt. Er führt den Benutzer durch sein Programm und gibt zusätzliche Hilfestellungen, bei Fragen die sich im Laufe der Erstellung des Konzeptes, ergeben können. Punkt für Punkt zeigt er die einzelnen Aspekte auf, vergleichbar mit einer Gliederung. Die Geschäftsidee im Friseurhandwerk ist besonders genau zu recherieren. So werden alle Gedanken festgehalten.

Für den Business-Plan sind bestimmte Kriterien vorgegeben, welche dieser beinhalten muss. Als erstes wird der Benutzer des BMWi Businessplaner darauf hingewiesen, eine gründliche Marktforschung zu betreiben. Das bedeutet, sich genau das Umfeld anzusehen in dem der Friseursalon eröffnet werden soll. Dies wird in einer Marktanalyse festgehalten. Die beschreibt, wie viele Mitbewerber in dem Einzugsbereich schon tätig sind. Ist der Standort des Geschäftes schon festgelegt? Ist dieser kundenfreundlich, also leicht erreichbar? Stehen in der Nähe Parkplätze zur Verfügung – ist er in einer zentralen Lage? Für Existenzgründer sind diese Fragen besonders wichtig, da diese ja noch nicht den Bekanntheitsgrad eines gestandenen und vielleicht über Familiengenerationen erfolgreich betriebenen Friseursalons haben.

Um den Businessplan erfolgreich zu erstellen, führt der Weg nun zu den finanziellen Gesichtspunkten und allem was dazu gehört. Es werden hierbei eine Umsatzplanung, die Planung des Finanzbedarfs, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zur Vorbereitung einer Geschäftsgründung erfasst.

Geeignet ist der BMWi Businessplaner für Menschen, welche als Selbständige, ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Dieses Softwarepaket ist zur Erstellung von einem Businessplan hervorragend geeignet, da die Handhabung relativ einfach gestaltet wurde. Zu behaupten, jeder kann damit umgehen, ist übertrieben, aber sehr viele Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um den Friseursalon eröffnen zu können, muss der erstellte Business-Plan von einer sachkundigen Stelle geprüft und bestätigt werden. Bei dem Friseurhandwerk kämen hier der Steuerberater oder auch die Industrie- und Handelskammer -IHK- in Betracht.

Dieses Softwarepaket bietet in seinen einzelnen Auftragungspunkten immer noch zusätzlich die Möglichkeit, eine entsprechende Vorlage zum Ausdruck herunterzuladen.

Die Grundvoraussetzung zur Nutzung einer Software ist ein Computer. Dieser sollte eine Verbindung zum Internet haben. Monitor, Tastatur und Maus inklusive. Günstig wäre noch ein Drucker oder Multifunktionsgerät (drucken, scannen, kopieren). Ein Rechenprogramm und auch ein Schreibprogramm (gern auch als Freeware-Version), sind zwingend erforderlich, wenn der Businessplan für die Selbständigkeit, vor Ort erarbeitet und ausgedruckt wird.

Das Softwarepaket 10 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technik beinhaltet neben dem Businessplaner übrigens auch BMWi Controlling Version 1.0, BMWi Kosten- und Leistungsrechnung Version 1.0, sowie den BMWi Rechtsform-Assistent in Version 1.1.

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Der erfolgreiche Businessplan für das Friseurhandwerk – was muss alles rein?

  • Veröffentlicht am Januar 24, 2011, Uhrzeit: 11:38 pm

Der sogenannte Businessplan ist für Existenzgründer und Selbständige im Friseurhandwerk unverzichtbar. Oft wird die Erstellung eines solchen als lästige Pflicht und unnötiger zeitlicher Aufwand gesehen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ohne einen vernünftigen Business-Plan eine Existenzgründung für einen Friseur so gut wie unmöglich ist. Auch bei bereits bestehenden gewerblichen Betrieben sollte ein aussagekräftiger Plan vorhanden sein, da eine externe Kapitalbeschaffung für einen Friseur-Unternehmer nur durch einen solchen möglich ist.

Der Businessplan fasst die Hauptgesichtspunkte des gewerblichen Betriebes bzw. der geplanten Existenzgründung zusammen und ist für den Friseur als Existenzgründer zur Erlangung des Existenzgründerzuschusses der Agentur für Arbeit unverzichtbar. Für den Ersteller bietet er auch nochmal die Gelegenheit, alle wichtigen Gesichtspunkte der Geschäftsidee zu analysieren und herauszufinden, ob sich das Geschäft trägt. Nur durch die im Business-Plan beinhaltete Finanzplanung kann ermittelt werden, ob genügend Überschuss erwirtschaftet wird, um langfristig als Selbständiger am Markt bleiben zu können.

Der Businessplan eines Friseur-Unternehmers sollte mindestens 20-30 Seiten umfassen und folgende Inhaltspunkte aufweisen:

– Gegenstand des Unternehmens:

Hier wird in zusammengefasster Form kurz der Inhalt des Unternehmens beschrieben, so dass sich ein Leser schnell einen guten Überblick verschaffen kann. Der Punkt sollte erst erstellt werden, wenn alle weiteren Unterpunkte ausführlich beschrieben wurden.

– Geschichte der Firma und der Gründerperson:

Besonderen Wert sollte man hier auf den beruflichen Werdegang der Gründerperson und dessen Qualifikationen legen.

– Rechtsform und Gesellschafter:

Es ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens zu nennen und zu begründen, warum diese gewählt wurde. Sollten weitere Gesellschafter oder Partner vorhanden sein ist dies ebenfalls aufzuführen

– Leistungsangebot und Zielgruppe:

Unter diesem Punkt werden die geplanten Dienstleistungen des Betriebs im Friseurhandwerk und die angesprochene Kundenzielgruppe beschrieben.

– Markt und Standort:

Es ist der geplante Standort des Friseurbetriebes zu nennen und die mögliche Konkurrenzsituation zu analysieren.

– Unternehmensphilosophie und -kultur:

Auch zur Unternehmensphilosophie und der Kultur des Betriebes sollte sich der selbständige Friseur ausreichend Gedanken machen und diese niederschreiben.

– Marketing- und Vertriebsplanung:

Hauptaspekt dieses Gliederungspunktes ist die Beschreibung des Werbe- und Marketingkonzeptes. Letztendlich sollte möglichst treffend geschildert werden, wie und mit welchen Maßnahmen die geplante Zielgruppe angesprochen und Kunden gewonnen werden sollen.

– Organisations- und Personalplanung:

Im Focus dieses Gliederungspunktes steht die Unternehmensorganisation und Personalplanung. Plant man als Einzelperson im Friseurhandwerk tätig zu werden, kann diese Beschreibung sehr kurz sein. Soll jedoch Personal beschäftigt werden, ist die Personalplanung darzulegen und gegebenenfalls ein Organigramm zu erstellen.

– Finanzplanung:

Der letzte und wichtigste Unterpunkt umfasst die Finanzplanung des Betriebes als Zahlenwerk. Folgende Planungen sollten unbedingt vorhanden sein:

Investitionsplan
Kostenplan
Umsatzplan
Rentabilitätsplan
Liquiditätsplan
Finanzierungsplan

Quellen: www.unternehmerinfo.de

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Keine Fehler machen als Friseursalon-Gründer bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel

  • Veröffentlicht am Januar 23, 2011, Uhrzeit: 10:37 pm

Im Zeitalter nach der Finanzkrise ist es trotz Rettungsschirm des Staates für die Banken nicht leichter geworden, Kredite zu erhalten. Die Zinssätze sind zwar günstig. Doch es gilt nach wie vor der Grundsatz, je schlechter das Rating, umso schlechter die Konditionen. Und schon jetzt droht Basel III am Horizont.
Jungunternehmern und Existenzgründern bleibt hier oftmals nur die Möglichkeit, auf öffentliche Fördermittel zurück zugreifen. Zur Zeit stehen viele Handwerksunternehmen zur Übernahme an, insbesondere auch im Friseurhandwerk. Für den aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Friseur-Unternehmer ist der Salon häufig ein Teil der Altersvorsorge. Er erwartet deshalb vom Nachfolger auch entsprechendes Kapital. Aber auch, wer neu gründet, muss entsprechend investieren.
Als Grundregel für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sollte festgehalten werden. Eine Inanspruchnahme nur weil die Möglichkeit besteht, nicht aber unbedingt die Notwendigkeit, ist eine schlechte Entscheidung. Öffentliche Fördermittel sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch wirklich gebraucht werden. Und eine zweite Grundregel ist ebenfalls wichtig: Mit dem Projekt darf immer erst nach der Beantragung begonnen werden. Der Friseur-Unternehmer darf also den Salon erst nach Genehmigung des Antrags eröffnen.
Welche Art von Fördermitteln gewählt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, wo sich der Salon befindet. Je nach Region und Bundesland gibt es hier unter Umständen unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Einige Mechanismen sind jedoch überall gleich. Die meisten öffentlichen Fördergelder werden über die jeweilige Hausbank beantragt. Diese schaut ebenso wie die Agentur für Arbeit bei der Beantragung des Gründergeldes auf eine Stellungnahme einer unabhängigen dritten Stelle. Das können die Kammern sein, ein Unternehmensberater oder eine Steuerberater. Auch die Geschäftsführer von Gründerzentren stellen nach Prüfung des Businessplans solche Stellungnahmen aus. In einigen Förderprogrammen gibt der Staat eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung. Auch ohne eigene Sicherheiten kann der Jungunternehmer so Geld von der Bank erhalten. Der Staat bürgt dann gewissermaßen für den Jungunternehmer. Zu beachten ist auch, dass in vielen Fällen die ersten achtzehn Monate zins- und tilgungsfrei sind.

Acht Regeln für den Antrag öffentlicher Fördermittel gibt es bei www.mittelstanddirekt.de

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)

zum Seitenanfang