Beiträge zum Stichwort 'Altersvorsorge'

Keine Fehler machen als Friseursalon-Gründer bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel

  • Veröffentlicht am Januar 23, 2011, Uhrzeit: 10:37 pm

Im Zeitalter nach der Finanzkrise ist es trotz Rettungsschirm des Staates für die Banken nicht leichter geworden, Kredite zu erhalten. Die Zinssätze sind zwar günstig. Doch es gilt nach wie vor der Grundsatz, je schlechter das Rating, umso schlechter die Konditionen. Und schon jetzt droht Basel III am Horizont.
Jungunternehmern und Existenzgründern bleibt hier oftmals nur die Möglichkeit, auf öffentliche Fördermittel zurück zugreifen. Zur Zeit stehen viele Handwerksunternehmen zur Übernahme an, insbesondere auch im Friseurhandwerk. Für den aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Friseur-Unternehmer ist der Salon häufig ein Teil der Altersvorsorge. Er erwartet deshalb vom Nachfolger auch entsprechendes Kapital. Aber auch, wer neu gründet, muss entsprechend investieren.
Als Grundregel für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sollte festgehalten werden. Eine Inanspruchnahme nur weil die Möglichkeit besteht, nicht aber unbedingt die Notwendigkeit, ist eine schlechte Entscheidung. Öffentliche Fördermittel sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch wirklich gebraucht werden. Und eine zweite Grundregel ist ebenfalls wichtig: Mit dem Projekt darf immer erst nach der Beantragung begonnen werden. Der Friseur-Unternehmer darf also den Salon erst nach Genehmigung des Antrags eröffnen.
Welche Art von Fördermitteln gewählt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, wo sich der Salon befindet. Je nach Region und Bundesland gibt es hier unter Umständen unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Einige Mechanismen sind jedoch überall gleich. Die meisten öffentlichen Fördergelder werden über die jeweilige Hausbank beantragt. Diese schaut ebenso wie die Agentur für Arbeit bei der Beantragung des Gründergeldes auf eine Stellungnahme einer unabhängigen dritten Stelle. Das können die Kammern sein, ein Unternehmensberater oder eine Steuerberater. Auch die Geschäftsführer von Gründerzentren stellen nach Prüfung des Businessplans solche Stellungnahmen aus. In einigen Förderprogrammen gibt der Staat eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung. Auch ohne eigene Sicherheiten kann der Jungunternehmer so Geld von der Bank erhalten. Der Staat bürgt dann gewissermaßen für den Jungunternehmer. Zu beachten ist auch, dass in vielen Fällen die ersten achtzehn Monate zins- und tilgungsfrei sind.

Acht Regeln für den Antrag öffentlicher Fördermittel gibt es bei www.mittelstanddirekt.de

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Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmer (auch für Friseure)

  • Veröffentlicht am Januar 18, 2011, Uhrzeit: 11:51 pm

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer sind hinlänglich bekannt. Doch auch für Kleinunternehmer wie zum Beispiel Friseur-Unternehmer hält die betriebliche Altersvorsorge einige Vorteile bereit, die im Folgenden aufgeführt werden sollen.
Es gibt zunächst einmal die Möglichkeit Teile des Mitarbeitergehaltes steuerfrei für die Rente zu sparen. Bevor ein Unternehmer soetwas tätigt, sollte er sich stets mit seinen Mitarbeitern ins benehmen setzen, da der Mitarbeiter stets ein Recht auf Entgeldumwandlung besitzt. Bei der Entegeldumwandlung bleiben die Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei. Der wohl größte Vorteil für Arbeitgeber wie den Friseur-Unternehmer liegt natürlich in der Motivation der Mitarbeiter, in diesem Fall dem Friseur. Solche Leistungen des Arbeitgebers helfen die Betriebszugehörigkeit zu steigern und motivieren zu mehr Arbeit. Und da die Belegschaft die Seele jedes Betriebes darstellt, kann dies nur im Interesse des Unternehmers sein. Ferner steigert es das Image des Betriebes, wenn solche Leistungen geboten werden. Der demografische Wandel wird dazu führen, dass ein Kampf um die besten Mitarbeiter entbrennen wird, den Unternehmen nur bestehen können, wenn sie sich als profilierter Arbeitgeber hervortun können.
Je nachdem wie die Durchführung gestaltet werden soll, gibt es für den Unternehmer verschiedene Möglichkeiten.
So kann sich die Vorsorge beispielsweise am Gehalt oder an der Betriebszugehörigkeit des Angestellten orientieren.
Es bleibt also festzuhalten, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren.

Weitere Infos gibt es auch bei www.mittelstanddirekt.de oder www.bundesfinanzministerium.de

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