Beiträge zum Stichwort 'Darlehen'

Das Meister Bafög im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Oktober 9, 2010, Uhrzeit: 9:27 pm

Früher nur Studenten und Schülern vorbehalten, kann das Bafög nun auch von Menschen mit handwerklicher Ausbildung, wie dem Friseurhandwerk, für spezielle Fortbildungsmaßnahmen beansprucht werden. Dieses sogenannte Meister BaföG setzt allerdings einen Abschluss in einem nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberufes voraus. Auch andere, vergleichbare Berufsabschlüsse können die Voraussetzungen erfüllen. Dabei sollte der Antragsteller eine Fortbildung wählen, die höherwertiger als seine bisher erworbenen beruflichen Qualifikationen sind. Ein ausgebildeter Friseur wird sich in der Regel daher für den Meisterlehrgang entscheiden. Das Meister Bafög steht Deutschen zu, aber auch Ausländern mit einer Daueraufenthaltserlaubnis bzw. einer über drei Jahre dauernden Erwerbstätigkeit in Deutschland. Anders als das Studenten Bafög wird das Meister Bafög unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Altersgrenze des Antragstellers gewährt.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Meister Bafög werden regelmäßig überarbeitet. Der eigentliche Zuschuss beträgt zur Zeit 30,5 Prozent, die restlichen 69,5 Prozent werden als zinsgünstige Darlehen gewährt. Ein lediger und kinderloser Handwerker, dessen Lehrgang nach dem 01.07.2009 begann, erhält im Rahmen eines Vollzeitlehrgangs einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 675 Euro, wobei 229 Euro als Zuschuss und 446 Euro als Darlehen gezahlt werden. Verheirateten stehen höhere Unterhaltsbeiträge zu, jedes haushaltszugehörige Kind erhöht diese um 210 Euro. Der Kinderzugschlag ist lediglich je zur Hälfte Darlehen und Zuschuss. Alleinerziehende erhalten zudem einen pauschalen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung über 113 Euro pro Monat.
Einkommens- und vermögensunabhängig werden lediglich die Kosten für die Maßnahme gefördert, also die Lehrgangs- und Prüfungskosten bis maximal 10.226 €. Dieses Darlehen ist während der Fortbildungsmaßnahme und der folgenden zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Bewilligung der Unterhaltsbeiträge und auch der Kinderzuschläge ist vom Einkommen und Vermögen abhängig. Die Kosten für das Prüfungsstück werden zur Hälfte, allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 1.534 Euro, im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens begünstigt.
Der Darlehensvertrag wird privatrechtlich mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Bonn abgeschlossen, die Höhe kann dabei bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen individuell vereinbart werden.
Die Dauer der Förderung ist für Vollzeitlehrgänge grundsätzlich auf zwei und für Teilzeitmaßnahmen auf vier Jahre begrenzt.

Weitere Infos zum Meister-Bafög findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Meister Bafög: meister-bafoeg.info

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