Beiträge zum Stichwort 'Kunde'

Bewerbungsvorlage für einen mobilen Friseursalon

  • Veröffentlicht am November 10, 2010, Uhrzeit: 10:39 pm

Sehr geehrter Betreiber mobiler Friseur,

am Sonntag habe ich in der Zeitung Ihre Annonce gelesen, in der Sie, eine mobile Friseurin suchen. Ich habe 1995 meine Ausbildung zur Frieseurin mit der Note gut abgeschlossen. Seit dem habe ich in vier verschiedenen Salons gearbeitet und mich stetig weiter gebildet. Besonders in den Bereichen Färben, Damen Kurzhaarschnitte und Umformungen des Haares habe mich weiter gebildet. Ich bringe ansonsten für den Beruf des Friseurs die nötige Kreativität, Flexibilität und Sicherheit im Umgang mit den Werkzeugen und Kunden mit. Zu den Kunden baue ich relativ schnell ein gutes Vertrauensverhältnis auf. Dieses finde ich für eine professionelles Kundenbeziehung als unabdingbar, um frei und gut arbeiten zu können. Zu meinen bisherigen Kunden gehörten Kinder, Damen und Herren.

Nun möchte ich mich jedoch erneut verändern und als mobile Friseurin arbeiten, da ich mir vorstellle durch meine Flexibilität sehr gut in Ihr Team zu passen. Im vorhinein habe ich mich auch schon über Ihr Unternehmen erkundigt und für mich festgestellt das ich mich sehr gut mit Ihrem Unternehmen und seiner Philosophie identifizieren kann.

Wenn ich nun auch bei Ihnen das Interesse für mich geweckt habe, würde ich mich sehr freuen wenn Sie mich zu einem Vorstellungstermin einladen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerber mobiler Friseur

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Eigene Friseur Homepage – mit 1und1 Do-it-yourself Homepage – Branchenhomepage für Frisöre

  • Veröffentlicht am November 2, 2010, Uhrzeit: 10:00 pm

Internetseite für Friseursalons leicht gemacht

Besitzt man einen eigenen Friseursalon ist inzwischen eine eigene Homepage im Internet eigentlich Pflicht. Denn man möchte nicht nur neue Kunden durch Laufkundschaft in der Fußgängerzone, sondern darüber hinaus auch interessierte Leute im Internet ansprechen und informieren. Aber auch bereits bestehenden Stammkunden möchte man vielleicht das ein oder andere online mitteilen. Denn als Geschäftsmann hat man immer viel zu sagen. Gibt es neue Produkte oder vielleicht einen Gutschein zu Weihnachten? Hat der Salon montags geschlossen. All diese Sachen kann man einem Kunden auch schon zu Hause über den Monitor am Computer sagen. Ohne dass der Kunde zum Telefonhörer greifen muss, geschweige denn die Schuhe anziehen muss und zum Salon fahren muss.




Mit einer einfach zu bedienenden Do-it-yourself -Lösung kann man dies alles im Handumdrehen selbst umsetzen, ohne dafür Programmierkenntnisse oder Hilfe von einem Dritten zu benötigen. Das Unternehmen 1&1 bietet mit dem Produkt „Do-it-yourself Homepage“ für Friseursalons ein Baukastensystem an, mit dem man ohne besondere Vorkenntnisse eine eigene Internetseite gestalten kann. Das Layout wird aus verschiedenen branchenspezifischen Basisvorlagen ausgewählt, die dann individuell anpassbar sind. Dafür stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch HTML oder CSS für eine eigene Vorlage angewendet werden. Farben, Schrifttyp, Hintergrund und Muster können bei den bereitgestellten Layouts nach den eigenen Wünschen problemlos umgestaltet werden. Die Hauptgrafik, der sogenannte Header, wird aus einem Fundus ausgewählt oder als eigene Datei hochgeladen. So kann man beispielsweise das eigene Logo einbringen, wobei noch Veränderungen in Größe, Position und Rahmung vorgenommen werden können. Alle individuellen Anpassungen funktionieren über einen leicht bedienbaren Editor, der sich als Pop-up-Fenster öffnet. Das Navigationsmenü ist sowohl in Text als auch in der Struktur auf das jeweilige Angebot anpassbar. Vorhandene Menüpunkte kann man umbenennen, weitere einfügen und nötigenfalls auch Subkategorien hinzufügen. Ein Video gibt einen ersten Überblick zum Umgang und der Bedienung des Baukastensystems. Für alle weiteren Fragen steht ein Support per E-Mail oder Telefon rund um die Uhr zur Verfügung.

Mit im Standardpaketpreis enthalten ist der eigene Domainname wie zum Beispiel www.meinfriseursalon.de. Ebenfalls gehört ein E-Mail-Account dazu, wo verschiedene Adressen für einzelne Bereiche oder Mitarbeiter eingerichtet werden können. Inbegriffen ist auch ein Gästebuch, in das die Besucher Kommentare oder Feedback hineinschreiben können, sowie ein Besucherzähler, den man ganz nach Wunsch aktivieren oder ausschalten kann. Abgerundet wird die Grundausstattung durch eine Online-Office-Lösung, die bei Bedarf einen leistungsfähigen, mobilen und sicheren Bürobereich zur Verfügung stellt. Die Standardversion kann 30 Tage lang unverbindlich und kostenlos getestet werden.
Gegen Aufpreis bietet das sogenannte Plus Paket weitere Funktionen an, die für mehr Websitebesucher, Umsatz und Kundenbindung einsetzbar sind. Dazu gehören ein Produktkatalog und Shop-Funktionen, wodurch die Kunden jederzeit Artikel aus dem Nebensortiment bestellen können. Über den News-Service und den Event-Kalender können Sonderaktionen oder Veranstaltungen kommuniziert werden. Auch gibt es ein Tool zur Erstellung eines Newsletters, der dann an die E-Mail-Postfächer aller Kunden versendet wird. Weiterhin bietet das Plus Paket ein umfangreiches Bildarchiv, das zur Ausgestaltung der Angebote genutzt werden kann.
Das Pro Paket stellt darüber hinaus noch einen Suchmaschinen-Service zur Positionierung in allen wichtigen Verzeichnissen bereit. Beide Zusatzangebote kann man 3 Monate kostenlos, unverbindlich und ohne Bereitstellungsgebühr testen.

Folgende Kundenbeispiele hat 1&1 auf seinen Seiten zur Vorabansicht als Beispiel parat:

hair-featuring-momo.com, schoene-haare-karlsruhe.de, friseur-zacher.de, friseursalon-la-diva.de, derneuesalon.de, friseur-biwer.de, eckstein-friseure.de, hundesalon-hugo.de


zur 1&1 Do-It-Youself Homepage

 Eigene Friseur Homepage   mit 1und1 Do it yourself Homepage   Branchenhomepage für Frisöre

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Musterbewerbung gratis – Bewerbungsanschreiben für männlichen Friseur auf der Suche nach einer Festanstellung im Friseursalon

  • Veröffentlicht am November 2, 2010, Uhrzeit: 9:34 pm

Sehr geehrter Herr Haar,

auf der Suche nach einer neuen Herausforderung bin ich im Portal der Arbeitsagentur auf ihr Stellenangebot aufmerksam geworden.
Hiermit möchte ich mich für den Arbeitsplatz als Frieur bei Ihnen bewerben.

Meine Erfahrungen aus meiner Berufspraxis decken sich mit ihren fachlichen Anforderungen.
Im Rahmen meiner Ausbildung und meiner Berufstätigkeit habe ich mir umfassende Kenntnisse im Umgang mit dem Handwerkszeug eines Friseurs, wie Haare schneiden, fönen, waschen, Dauerwellen sowie Schnitt – Farb – und Frisurgestaltung aneignen können.
Daneben bringe ich noch gute Computerkenntnisse sowie Erfahrung aller anfallenden Tätigkeiten im Bereich verwaltender Tätigkeiten wie Terminvergabe, Kassieren und Rechnungserstellung mit.

Der tägliche Umgang mit den Kunden bereitet mir sehr große Freude und es ist mir immer ein wichtiges Anliegen, alle Kunden individuell, zuvorkommend und aufmerksam zu beraten aber auch zu betreuen und ihre Wünsche und auch ihre Vorstellungen durch handwerkliches Können umsetzen zu können.
Meine Arbeitsweise ist konzentriert, sorgfältig und zuverlässig. Auch bei starkem Arbeitsanfall behalte ich meine freundliche Art und stelle die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden in den Vordergrund.

Ich freue mich, Ihnen in einem weiteren, persönlichen Gespräch einen noch umfassenderen Eindruck von mir zu vermitteln und verbleibe in Erwartung ihres Terminvorschlages.

Mit freundlichen Grüßen

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Bewerbungsanschreiben für Teilzeit im Friseurbetrieb nach Babypause als Musterbewerbung zur Inspiration für eigene Bewerbung

  • Veröffentlicht am Oktober 31, 2010, Uhrzeit: 6:48 pm

Sehr geehrter Herr Walz,

beim Spaziergang mit meiner kleinen Tochter bin ich an ihrem Friseursalon vorbeigekommen und Ihr Schaufenster hat mich direkt angesprochen. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihr junges und dynamisches Team ergänzen könnte und bewerbe mich deshalb um eine Arbeitsstelle als Friseur in ihrem Unternehmen.

Während meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und meiner daraus resultierenden Tätigkeit im Friseursalon „Vokuhila“ habe ich alle Kenntnisse und Fähigkeiten rund um das Thema Waschen, Schneiden, Formen, Locken und Färben der Haare, sowie die Arbeit mit Haarersatzteilen erworben.
Ebenso ist mir die richtige Behandlung der Kopfhaut, wie auch die Pflege von Bärten in Fleisch und Blut übergegangen.
Administrative Tätigkeiten im Bereich der Pflege der Kundenkarteien und das Erstellen von Rechnungen fallen mir genauso leicht wie Kassiertätigkeiten.

Der tägliche Umgang mit den Kunden und die daraus resultierenden Beratungen und Betreuungen bereiten mir sehr große Freude. Die Wünsche des Kunden stehen bei mir an oberster Stelle.
Meine aufgeschlossene und freundliche Art macht es mir leicht auf fremde Menschen zuzugehen und neue Kontakte zu knüpfen.

Auch bei starkem Arbeitsaufkommen bewahre ich Ruhe und behalte meine sachlichen und gepflegten Umgangsformen bei.

Ich bin körperlich extrem belastbar und obwohl ich gerade aus der Elternteilzeit komme zeitlich sehr flexibel.

Gerne vervollständige ich Ihren ersten Eindruck in einem persönlichen Gespräch und wäre bereit Sie bei einem Probearbeiten von meinen Fertigkeiten überzeugen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Babypause

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Kostenloses CRM – Auf der Suche nach kostenloser CRM Software (Freeware) für kleine Unternehmen

  • Veröffentlicht am Oktober 5, 2010, Uhrzeit: 11:12 pm

Customer-Relationship-Management, abgekürzt CRM – ein weites Thema. Es geht aber immer um die Beziehung Ihres Unternehmens mit dem Kunden. Auf Deutsch: Kundenbeziehungsmanagement. Auch ein Friseursalon benötigt ein System, viel besser eine Software mit der Kundenbeziehungen veraltet werden können. Erst wenn man die Beziehung zum Kunden richtig versteht ist ein zielorientiertes Beziehungsmarketing möglich. Jeder, der einen Friseursalon bereits längere Zeit betreibt weiß wie wichtig Laufkundschaft ist. Jeder aber weiß auch wie viel wichtiger die Stammkunden sind, die regelmäßig Produkte kaufen und Friseuranwendungen bei den Angestellten buchen. Mit diesen Kunden kann man richtig kalkulieren. Und Stammkunden sind die zufriedenen Kunden. Da verwundert es nicht, dass es aus der Betriebswirtschaftslehre die kluge Weißheit gibt, dass „die Gewinnung von Neukunden bis zu fünf Mal teurer sein kann als die Kundenbindung selbst“. Das heißt im Umkehrschluss es ist fünfmal einfacher und billiger einen Stammkunden durch Anreize, Kulanz und gute Behandlung zu motivieren Stammkunde zu bleiben, als einen neuen Kunden „von der Straße weg“ zum Stammkunden zu machen. Maßnahmen einen Stammkunden weiter an Ihren Friseursalon zu binden sind vielseitig. Das können regelmäßige kostenlose Produktproben sein oder Preisnachlässe oder Bonussysteme für Stammkunden. Regelmäßige Gutscheine auf dem Postweg oder andere Sonderaktionen sind auch beliebt. Kümmern Sie sich um Ihre Kunden! Verwöhnen Sie Ihre Kunden nicht nur im Salon. Sondern schicken Sie auch Geburtstagsgrüße per Post oder per E-Mail zum Kunden nach Hause. Doch all diese Aktionen müssen organisiert werden. Dazu gehören CRM-Prozesse und Dokumentation, damit diese Form der Komplexität in Form von Kundendaten und Abrechnungsmechanismen überhaupt funktionieren kann.
Dafür gibt es nun Software-Pakete, die sämtliche Kundendaten mit samt den mit den Kunden verknüpften abgewickelten Transaktionen in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Daten können dann entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens aufbereitet werden um geeignete Marketing-Kampagnen zu planen und durchzuführen. Das CRM unterstützt also insgesamt die Kommunikation im Kundenprozess mit validen Fakten, wie Zahlen und Kundendaten, um die Beziehungsanstrengnunge mit den Kunden auf all diejenige zu lenken, die den höchsten zukünftigen Kundenwert versprechen bzw. bereits einen hohen Kundenwert haben, der aufrecht gehalten werden soll.
Das CRM ist Teil der Marketing-Aktivitäten eines Unternehmens und kann verallgemeinernd mit folgenden Zielen beschrieben werden:
– durch die Auswertung des Kaufverhaltens der Kunden und einen passenden Einsatz von Marketingmitteln soll die Kundenzufriedenheit steigen und die Kauffrequenz erhöht werden -> regelmäßigere und häufigere Salonbesuche
– weitere Bindung und Erhalt der bereits vorhandenen Bestandskunden mit individualisierten Aktionen
– Up- und Cross-Selling bei Bestandskunden. Up-Selling = Verkauf höherpreisiger Dienstleistungen und Produkten, die die bestehenden ersetzen; Cross-Selling = Verkauf themenverwandter Dienstleistungen und Produkte zur Ergänzung des bereits bestehenden Kundenverhältnisses. Beides hat das Ziel den Gesamtumsatz zu steigern. (Bsp. Up-Selling: Verkauf einer teureren Dienstleistung als das letzte Mal; Cross-Selling: Verkauf eines Haargels nach der erfolgten Strähnenfrisur)
– Kostensenkung durch strukturierte Datenerfassung des digitalen CRM-Programmes
– Verbesserung der individuellen Kundenorientierung durch fundierte Datenerhebung mit dem Ergebnis den Kundenbedürfnissen entsprechende gezielt bessere Leistungen anbieten zu können.
Immer wieder beeinflusst von den Medienberichten der Umsonst-Mentalität im Internet und kostenlosen Freeware-Paketen haben wir uns also auf die Suche gemacht nach kostenloser CRM–Software im Internet. So genannter Freeware. Wir haben Google gefragt nach „kostenlosem crm“ oder „crm software freeware“, wir haben chip.de durchsucht. Da findet man so ziemlich alles an Freeware, was sich auf dem Markt bisher so einigermaßen bewährt hat. Kostenlose CRM-Software zu finden ist gar nicht so einfach. Dennoch möchten wir zwei Programme vorstellen, mit denen man möglicherweise etwas anfangen kann:
easySales CRM Freeware Edition:
Die kostenlose CRM Software (Freeware) easySales CRM von maytec.net ermöglicht den einfachen Einstieg in die Kundenbeziehungspflege für Freiberufler und kleine Unternehmen und unterstützt den Verwender im Umgang mit seinen Kundendaten. Die Software versucht die verschiedenen Anforderungen aus den Perspektiven des Marketing, Verkauf, der Kundenpflege, Service, des Terminmanagements und des Telefonmarketings in einem Softwarepaket zu vereinen. easySales CRM ist die Freeware-Version der Software „easySales Professional“. Die kostenlose CRM Freeware Software-Version ist zeitlich uneingeschränkt verwendbar, kann aber insgesamt nur 150 Adressdatenprofile verarbeiten. Was kann die kostenlose CRM Software (Freeware) easySales CRM (Leistungsspektrum)?
Geburtstage mit Erinnerungsfunktion, Such- und Selektionsfunktionen, Adressverwaltung nach Adressgruppen, Verknüpfen von Adressen, Automatische Übernahme von Terminen in Outlook, Lückenlose Kontakthistorie, Termin-Management, Angebotsnachverfolgung, Ansprechpartner-Verwaltung bei Firmenadressen, Listendruckfunktion, Reklamationen, Telefonmarketing, Computer gestütztes Telefonieren, Übernahme von bestehenden Vorlagen aus MS Word, Automatische Archivierung von aus- und eingehenden Nachrichten, Export von Adresslisten in Excel, HTML, XML und Text Format uvm.

iAres.Contact
Auch die kostenlose CRM Software „iAres.Contact“ ist ein kostenloses CRM-Tool zur Kontakteverwaltung und Kundenverwaltung. Eigenschaften und Funktionen des Programmes: Kontakte verwalten, hierarchische Gruppenstruktur, Reports, flexibles Maskenlayout, Im Stil von Microsoft Outlook gehalten, integrierter Report-Design.

Für Jedermann, der sich neben einem reinen CRM-Programm für ein ganzheitliches System für den Friseursalon interessiert, dem sei unser Beitrag zum Thema Friseur-Software „Friseur Salon Management Software für den Friseursalon“ empfohlen.
Jede Friseur Software, die in diesem Beitrag vorgestellt wird, bildet das Thema Kundenverwaltung und Kundenbeziehungsmanagement (CRM) mehr oder weniger intensiv bereits mit ab. Die üblichen Bedürfnisse eines Friseursalons dürften damit jedenfalls abgedeckt sein

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Ärger beim Friseur: Vollekanne berichtete auf ZDF

  • Veröffentlicht am September 21, 2010, Uhrzeit: 9:29 pm

Nachdem wir bereits vor wenigen Tagen in unserem Beitrag „Schmerzensgeld vom Friseur? – Rechte des Kunden beim Friseurbesuch“ berichteten, haben wir wieder einmal einen weiteren Ratgeber zum Thema „Verschnitten und verfärbt –
Schadensersatz vom Friseur“ auf den Seiten von vollekanne.zdf.de entdeckt.

Was machen bei verschnittenen und verfärbten Haaren oder gar einer verhunzten Dauerwelle? ZDF Volle Kanne berichtete am 27.05.2010 über das Thema “Ärger beim Friseur“. In dem Videobeitrag wird über eine Kundin berichtet die sich bei ihrem Friseur eine Dauerwelle machen lies – dies jedoch ging total schief. Von einem anderen Friseur lässt sie sich beraten – der stellt nun fest, dass der alte Friseur die Kundin miserabel die Dauerwelle gemacht hat. Ergebnis sind trockene Spitzen, abgebrochene Haare an den Konturen – und das alles durch das nicht fachgerechte Durchführen der Dauerwelle. Das Selbstbewusstsein der Frau ist gestört, da sie andauernd auf ihre unschöne Frisur angesprochen wird. Da sich die Dame nicht mit ihrem alten Friseur einigen kann wird sie nun ihren Anwalt einschalten müssen. Aufgrund diesem Beitrag ist nun Claudia Rilling von der Handwerkskammer Düsseldorf im ZDF-Studio und beantwortete die Fragen rund um dieses Thema. Den passenden Video-Beitrag kann man sich hier anschauen. Über Geschmäcker lässt sich immer streiten, denn es jedoch um handwerkliche Fehler geht kann man dafür aber auf jeden Fall auf Schadensersatz klagen. Mit Schadenersatz kann man rechnen wenn man wie im Video-Beispiel sehen kann, die Haare zerstört sind. Laut dem Beitrag erhält man Schadensers im Falle einer verhunzten Dauerwelle die man nur noch mit einem Kurzhaarschnitt retten kann, wenn die Haare so kaputt gefärbt worden sind oder aber wenn die Haare eindeutig viel zu kurz geschnitten wurden. Um allerdings Mißverständnisse zu vermeiden muss man alles ganz genau mit dem Friseur/in beim Beratungsgespräch absprechen bevor er den Wickler, den Pinsel oder die Schere anlegt. Anhand der Intensität der Beratung erhält man auch einen ersten eindruck von der fachlichen Kompetenz des Friseurs. Anspruch bei verschnittenem Haar – der Friseur hat die Möglichkeit seinen Fehler auszubessern – dies ist natürlich kostenfrei für den Kunden. Anspruch bei verfärbtem Haare – der Friseur muss ein sauberes Ergebnis abliefern, bevor der Kunde den Salon verlässt – und das zur Not auf eigene Kosten, wenn die Färbung wiederholt werden muss.
Anspruch bei zu kurz geschnittenem Haare- hier sollte sich der Friseur mit einem Gutschein oder mit Pflegeprodukten revangieren. Ist der Kunde jedoch so schlimm verunstaltet worden, sodass das er eine Perücke tragen muss, muss der
Friseur für den Schaden aufkommen – in dem Fall zum Beispiel für die Perücke oder andere notwendige Korrekturen.
Kommt es zu echten Körperverletzungen, so kann ein Gericht im Extremfall auch auf Schmerzensgeld entscheiden, wie man in unserem anderen Beitrag zum Thema “Schadensersatz” nachlesen kann. Hier gibt es einige Beispiele für tatsächliche Gerichtsentscheide.

Hier gibt es den kompletten Beitrag bei ZDF-vollekanne

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Der Beichtstuhl – Auch Friseure haben eine Schweigepflicht

  • Veröffentlicht am September 7, 2010, Uhrzeit: 11:33 pm

Viele Kunden/innen nutzen die Zeit beim Friseur um mal abzuschalten. Ein paar bringen sich ein Buch mit, andere lesen die Zeitschriften die in den Coiffeur Salons ausliegen, wieder andere schauen gerne Ihrer/Ihrem Friseur/in beim Arbeiten zu. Ein großer Teil der Kunden/innen nutzen den Friseurbesuch allerdings dazu, alles von sich zu lassen. Der Friseurstuhl wird regelrecht zum Beichtstuhl und der/die Friseur/in wird zum Beichtvater. Für einen kleinen Tratsch ist immer Zeit. Ob beim Haarschnitt, bei Foliensträhnen, Färben, Dauerwelle oder bei der Augenpflege. Die Stylisten erfahren viel Wissenswertes über ihre Kunden, in vielen Fällen sogar mehr als deren Partner. Eigentlich sollte man nicht gerade über den heimlichen Liebhaber oder die Bankschulden plaudern. Schon einmal getan?
Die Männer tratschen am liebsten über den Beruf, die wenigsten männlichen Kunden reden gerne über Haare und Promis. Die Frauen jedoch tratschen gerne über Stars und Sternchen von heute, über Mode und Haare dafür am wenigsten. Obwohl doch den Frauen das eigenen Haare so wichtig ist, tritt dies doch oftmals eher in den Hintergrund. Und da wären wieder diese Themen, die man sonst nur der besten Freundin anvertraut. Diese traute Zweisamkeit und vertrauliche Nähe verführt doch viele Kunden richtig tief aus dem Nähkästchen zu plaudern. Traurige, aufregende, aber auch peinliche und vorwiegend private Geschichten werden der heimlichen “besten Freundin” – der Friseurin anvertraut. Aber keine Bange – Schweigepflicht gilt nicht nur bei den Ärzten, nein sondern auch bei den Friseuren. Was im Salon geredet und getratscht wird, muss auch dort bleiben! Personenbezogene, persönliche Daten und seien es die Informationen über den neuen Liebhaber müssen streng vertraulich behandelt werden und dürfen nicht weiter getragen werden.

Über was habt Ihr denn mit Eurem Friseur/in schon alles geplaudert?
Ist Euer Friseur/In auch Euer heimlicher Beichtvater? Schreibt uns, über was ihr gerne mit Eurem Friseur so redet!

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Schmerzensgeld vom Friseur? – Rechte des Kunden beim Friseurbesuch

  • Veröffentlicht am September 5, 2010, Uhrzeit: 8:58 pm

Einen interessanten Beitrag mit dem Titel „Waschen, Schneiden, Schmerzensgeld“ haben wir heute auf bz-berlin.de entdeckt. Dieser widmet sich dem Thema „Frust nach dem Friseurbesuch“ und welche Rechte man als Kunde hat, wenn man schlecht behandelt wurde. Wenn man sich einen seriösen und erfahrenen Friseur ausgesucht hat, sollte so etwas Im Regelfall natürlich nicht vorkommen. Jeder von uns hat bestimmt schon einmal von einem seiner Spaßvögel in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis gehört: „Für die Frisur gehört Dein Friseur verklagt“ oder „Für diese Frisur sollte Dir Dein Friseur Schmerzensgeld bezahlen.“ Diese Sprüche sollte man natürlich nicht zu sehr an sich ranlassen und einfach drüber stehen. Doch manchmal ist man vielleicht tatsächlich komplett unzufrieden mit der Behandlung beim Friseur. Da stellt sich für den Kunden dann sicherlich die Frage, welche Handhabe er eigentlich gegen den soeben besuchten Friseur hat. Gerade deshalb wurden in dem kleinen Ratgeber auf B.Z. alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengetragen.
Folgende Fragen werden in dem Artikel behandelt:
Muss der besuchte Friseur das Geld zurückerstatten, wenn der Kunde nicht zufrieden ist? Nein. Die reine Unzufriedenheit eines Kunden an sich reicht nicht aus, um Geld zurück zu fordern. Die Rückerstattung des Geldes liegt im Ermessen des Friseurs und kann nur auf Kulanz erfolgen. Anders ist dies natürlich im Falle einer echten Schlechtleistung. Eine Schlechtleistung liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Haare komplett verschnitten sind oder die Haarfärbung misslungen ist. In diesem Falle stellt sich der Sachverhalt so dar, dass der Friseur dazu verpflichtet ist nachzubessern und den Fehler wieder gut zu machen. Die Nachbesserung darf natürlich nicht zu Lasten des Kunden gehen, denn der hat das Geld ja für einen tadellosen Schnitt bezahlt. Daher muss die Nachbesserung für den Kunden kostenlos erfolgen. Einen guten Friseur erkennt man genau in solchen Situationen. Wer seinen Beruf ernst nimmt, ist immer an der absoluten Zufriedenheit seines Kunden interessiert. Denn so macht der Beruf Spass und ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde – er kommt immer und immer wieder. Ist der Kunde also komplett unzufrieden bessert ein guter Friseur in jedem Falle nach. Vorausgesetzt natürlich es ist etwas schief gegangen. Ein Kunde der rote Haare wollte und nach der Färbung grüne Haare möchte, kann natürlich keine Nachbesserung von seinem Friseur verlangen. Im Zweifelsfall kann ein Kunde, der verschnitten wurde natürlich nach einem anderen Friseur aus dem Team verlangen. Im Zweifel sollte man den Friseurmeister verlangen. Der hat bzw. sollte die meißte Erfahrung haben. Und jeder Friseursalon muss einen Friseurmeister haben.
Hilft alles nicht und der Friseur ist trotz offensichtlicher Schlechtleistung zu keinem Kompromiss bzw. einer Nachbesserung bereit, bleibt letztendlich nur der Weg über den Anwalt. Aber so weit sollte es in den allermeißten Fällen natürlich nicht kommen. Muss man aufgrund Schlechtleistung zu einem anderen Friseur zur Nachbesserung gehen, so kann man diese Kosten dem Friseur, der die Frisur verunstaltet hat in Rechnung stellen.
Die Frage, die jeden schon einmal interessiert hat, ist, ob und wann man von einem Friseur eigentlich Schmerzensgeld verlangen kann?
Schmerzensgeld kann von einem Friseur nur dann verlangt werden, wenn er ganz gravierende Fehler begangen hat, die zu einer Körperverletzung führten Beispiel hierfür ist zum Beispiel, wenn der Friseur durch die unfachmännische Anwendung von Haarfärbemitteln oder Blondierung, die Haare oder die Kopfhaut zerstört. Im Artikel von bz-berlin.de werden folgende Gerichtsentscheide aufgeführt, in denen Kunden ihren Friseur verklagt haben:
250 Euro Schmerzensgeld: Abbrechen der Haare nach der Dauerwelle (Amtsgericht Köln, AZ: 141 C 5/01).
500 Euro Schmerzensgeld: Haare nach der Blondierung so kaputt sind, dass diese kurz geschnitten werden müssen (Landgericht Berlin AZ: 23 O 539/01, Amtsgericht Hannover AZ: 10 C 705/94).
1000 Euro Schmerzensgeld: Büschelweises Ausfallen der Haare, wegen nicht korrektem Durchführen der Blondierung durcxh den Friseur (Amtsgericht Erkelenz, AZ: 8 C 351/08).
1500 Euro Schmerzensgeld: Ausfallen aller Haare nach unsachgemäßem Färben, mit der Folge, dass der Kunde/ die Kundin bis zum Nachwachsen der Haare eine Perücke tragen muss. (Oberlandesgericht Köln, AZ: 19 U 62/99).
5000 Euro Schmerzensgeld: Verätzung der Kopfhaut am Hinterkopf durch Blondierungsmittel. Im Falle dieses Urteils mussten in die 5 mal 5 Zentimeter große kahle Stelle Haare operativ eingepflanzt werden (Landgericht Coburg, AZ: 21 O 205/09).
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollte man sich natürlich gut informieren, bevor man einen Friseur besucht. Ein guter Friseur ist bereits zu Beginn der Behandlung zu identifizieren. Achten sollte man immer auf eine gute Beratung. Fragen sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Besuchen Sie einen Friseursalon zum ersten Mal und konnten im Bekanntenkreis nichts über diesen Friseur erfahren, verlangen Sie ohne Scheu nach dem Meister im Salon und warten Sie notfalls auch etwas länger für einen Termin. Zeit nehmen sollte sich der Friseur in jedem Falle und über evtl. Risiken der Friseurbehandlung hinweisen. (z.B. beim Blondieren) Hat man das Gefühl gleich zu Beginn beim Betreten des Salons bereits geradezu abgefertigt zu werden, so ist man beim Falschen gelandet.

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Haare waschen – Anleitung: Das richtige Shampoonieren Schritt für Schritt für Auszubildende

  • Veröffentlicht am März 8, 2010, Uhrzeit: 11:43 pm

Shampoonnieren, oder auch im Sprachgebrauch „Haare waschen“ ist ein nicht unwesentlicher Teil eines Friseurbesuches. Zu Beginn, entweder vor oder nach der Eingangsberatung steht das Shamponieren bzw. Haare waschen. Viele Kunden empfinden diesen Teil besonders entspannend, da sie sich im Spülbecken gemütlich zurück lehnen können und den Waschgang genießen können. Entspannung pur wird es auch gerade dann, wenn der ausführende Friseur die Kopfmassage richtig beherrscht. Viele Kunden mögen hier eine kräftige, mit etwas Druck ausgeführte Massage der Kopfhaut. Ist die Kopfmassage zu fest oder zu schwach, fühlt sich der Kunde nicht wohl. Daher ist der ausführende Friseur dazu angehalten den Kunden zu fragen, ob er sich wohl fühlt.

Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Funktionen des Shamponierens im Friseursalon:

Beim Shampoonieren werden Haare und Kopfhaut systematisch, gründlich und schonend gereinigt.

Die Kopfmassage fördert die Durchblutung und macht den Friseurgang zu einem entspannenden Erlebnis.

Voraussetzung für das professionelle Shampoonieren

Für das professionelle Shampoonieren der Haare benötigt man einige Vorkenntnisse. Wichtig ist die richtige Haar- und Kopfhautdiagnose. Hierbei muss der Zustand von Kopfhaut und Haar korrekt bestimmt werden können. Zudem muss man verschiedene Produktarten der handelsüblichen Shampoos kennen und deren verschiedene Aufgaben und Anwendungen beherrschen. Manche Shampoos sind gebrauchsfertig, andere müssen vor der Anwendung weiter verdünnt werden. Von ganz besonderer Bedeutung für das gesundheitliche Wohlergehen nicht nur den Kunden, sondern auch der/des ausführenden FriseurIn sind die korrekte und zuverlässige Beachtung der Hygienemaßnahmen und Tragen des notwendigen Handschutzes.

Vorbereitungen vor dem Shampoonieren

Auch das Shampoonieren sollte vorbereitet werden. Folgende Handwerkzeuge und Hilfsmittel sollten immer bereit liegen um den Kunden optimal zu bedienen:

1. Waschhandschuhe zum Hautschutz (nicht nur das Wohl des Kunden steht im Mittelpunkt, sondern auch die Gesundheit des ausführenden Friseurs)

2. Wasserdichter Umhang, damit der Kunde nicht nass wird

3. Shampoo. Dies sollte richtig auf Haar und Kopfhaut des Kunden abgestimmt werden. Wirkungsweisen des Shampoos sollten also bekannt und Anwendungshinweise bekannt sein.

4. Ausreichend Gesichts- und Frotteetücher

5. Frisierkamm bzw. Bürste zum Ordnen der Haare

Nachdem die Kundin in aller Ruhe Platz genommen hat, wird der vor Spritzwasser schützende Umhang umgelegt. Sitzt die Kundin sollte in aller Sorgfalt das Haar des Kunden durchgekämmt und der Zustand von Kopfhaut und Haar beurteilt werden. Hiervon hängt dann die Wahl des richtigen Shampoos ab. Bevor es mit dem Waschen los geht sollten unbedingt Waschhandschuhe angezogen werden.

Durchführen des Shampoonierens

1. Vorbereitung

Zu allererst sollte das Waschbecken bzw. Sitz so eingestellt werden, dass der Beckenrand des Waschbeckens auf der Höhe der Nackenpartie des Kunden ausgerichtet ist. Anschließend sollte sorgsam ein Handtuch um den Nacken bzw. Schultern des Kunden gelegt werden. Der Beckenrand sollte den Nacken des Kunden komplett umschließen, damit dem Kunden kein Wasser den Rücken herunter läuft. Vor dem Öffnen des Wasserhahnes sollte auf keinen Fall vergessen werden, nach dem Wohlbefinden des Kunden zu fragen. Möglicherweise sitzt dieser nicht bequem, hat sich aber noch nicht getraut etwas zu sagen. Bevor der Kunde mit Wasser in Kontakt kommt, sollte das Wasser korrekt auf Hauttemperatur, bzw. je nach Kundenwunsch auch etwas wärmer reguliert werden. Beim ersten Wasserkontakt mit dem Kopf des Kunden muss sofort nach den Befindlichkeiten des Kunden gefragt und nach bedarf die Wassertemperatur nachreguliert werden. Nichts ist schlimmer als ein Kunde, der sich bereits beim Haare waschen unwohl fühlt. Beim Befeuchten der Haare im Bereich der vorderen Stirn und Seitenpartien sollte man das Gesicht des Kunden mit einer Hand etwas abdecken, um vor dem laufenden Wasser zu schützen. Wasser darf dem Kunden unter keinen Umständen ins Gesicht laufen. Sollte dies dennoch einmal geringfügig passieren, muss sofort ein Gesichtshandtuch parat liegen. Bevor mit dem Shamponieren des Haares begonnen wird, sollte das gesamte Haar gründlich mit der Wasserbrause befeuchtet werden.

2. Die Vorwäsche

Bei der Vorwäsche, also dem ersten Waschgang verteilt man gleichmäßig die erste Hälfte der benötigten Shampoomenge auf dem nassen Haar des Kunden. Danach führt man mit nicht allzu steil aufgesetzten Fingerkuppen eine Kopfmassage zur Reinigung der Haare durch. Hierbei beginnt man im ersten Schritt mit der Stirnpartie und führt mit leichtem Druck kreisende Bewegungen bis zum Nacken durch, sodass eine leichte Reibung der Kopfhaut entsteht. Kennt man den Kunden noch nicht, sollte nicht zu viel Druck ausgeübt werden, sondern eher sanft. Der ein oder andere Kunde mag es aber auch mit etwas festerem Druck. Dies sollte aber auf jeden einzelnen Kunden individuell abgestimmt und vorher mit dem Kunden auch besprochen werden. Wichtig ist ein gleichmäßiges Massieren ohne Zerren und Ziehen. Die kreisenden Massage-Bewegungen werden abermals von der Stirn bis zum Nacken wiederholt. Die Schläfenpartie ist sehr empfindlich. Hier sollte mit erheblich geringerem Druck massiert werden. Spätestens hier sollte nach dem Wohlbefinden der Kundin gefragt werden. Für das Ausspülen des Shampoos stellt man, falls dies notwendig ist, die Wassertemperatur neu ein. Das Verfahren zum Abwaschen des Shampoos entspricht dem des Anfeuchtens der Haare.

3. Die Hauptwäsche

Die eigentliche Hauptwäsche der Haare wird wie bei der Vorwäsche durchgeführt und so lange massiert, bis das gesamte Haar gut eingeschäumt ist. Beim abschließenden Haare ausspülen lockert man das Haar während immer wieder mit der Hand auf, bis der ganze Schaum vollständig entfernt ist. Anschließend sollte das überschüssige Wasser aus dem Haar gedrückt werden.

4. Der Abschluss

Nach dem Ausspülen der Haare legt man ein frottiertes Handtuch sorgfältig um den Kopf des Kunden, so dass das Gesicht beim Aufrichten nicht nass werden kann. Sobald der bzw. die Kund/In aufrecht sitzt sollte das überschüssige Wasser mit dem Frotteetuch vom Haaransatz bis zu den Spitzen vorsichtig ausgewrungen werden. Nachdem das Haar handtuchtrocken ist, legt man ein neues trockenes Handtuch um die Schultern. Dann können die Haare am Hinterkopf beginnend Strähne für Strähne durchgekämmt werden. Sollte der Kunde bis zur Weiterbehandlung kurzen warten müssen, legt man das trockene Handtuch um den Kopf, damit keine Verdunstungskälte entstehen kann. Die Enden des Handtuches werden so eingefaltet, dass es nicht einfach abfallen kann.

Die 10 Kardinalfehler beim Shampoonieren

1. Der persönliche Hautschutz wird missachtet, es werden keine Waschhandschuhe getragen.

2. Der Umhang wird nicht korrekt angelegt, sodass die Kleidung der Kundin nass wird.

3. Der Beckenrand umschließt den Nacken nicht vollständig und Wasser läuft den Nacken des Kunden herunter.

4. Das Wasser wird zu kalt oder zu heiß eingestellt

5. Das Gesicht wird vergessen beim Anfeuchten der Haare zu schützen, so dass Wasser in Gesicht und Ohren läuft.

6. Zu wenig Wasser wurde beim Befeuchten der Haare verwendet und das Shampoo lässt sich nur schwer aufschäumen.

7. Die Finger werden bei der reinigenden Kopfmassage zu steil angesetzt, sodass durch die Fingernägel die Kopfhaut des Kunden verletzt wird.

8. Der Fingerdruck der Massage wird an den empfindlichen Schläfen zu stark durchgeführt.

9. Ungenügendes Ausspülen des Shampoos.

10. Das nasse Handtuch wird weiter verwendet und nicht durch ein neues Trockenes ersetzt.

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Ingelheimer Friseur-Salon Schauplatz für „Verstehen Sie Spaß?“

  • Veröffentlicht am Februar 22, 2010, Uhrzeit: 9:10 pm

Folgenden Infos haben wir auf allgemeine-zeitung.de für Euch entdeckt:

Am 10. April startet „Verstehen Sie Spaß?“ zum ersten Mal mit dem Moderator Guido Cantz. In dieser Sendung wird es eine versteckte Kamera in einem Ingelheimer Friseursalon geben. Den reingelegten Opfern wusch die „Praktikantin“ erst die Haare. Anschließend heißt es „Haare selber trocknen!“, noch bevor die Haare geschnitten wurden, da die Haare zu nass seien. Gemäß der Ladeninhaberin fragte scheinbar kein einziger Kunde nach oder war verwundert.

Das Schicksal der Kunden nahm seinen Lauf, in dem Moment, als die Nichtsahnenden den Fön anschalteten. Zack landete eine volle Ladung Puder auf der Kleidung der Herrschaften. Urkomisch wohl die Krimassen der erschrockenen Friseurkunden – doch um die Gesichter und die entstandene Sauerei zu sehen müssen wir uns wohl bis zum 10. April bis zur Ausstrahlung von „Verstehen Sie Spaß?“ gedulden.

Den kompletten Artikel könnt Ihr hier bei der Allgemeinen Zeitung nachlesen.

Interessant ist auch die Homepage von „Cut and Go“ in der Binger Straße in Ingelheim, indem „Verstehen Sie Spaß?“ gedreht wurde.

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